Goslar. Das Thema der heilpädagogischen Frühförderungen beschäftigte bereits seit August die politischen Gremien. Es seien laut eines Antrages der CDU wesentliche Schwachstellen und entsprechende Ansatzpunkte zur Optimierung. Am gestrigen Montag fand die Diskussion ihren Weg in den Kreistag.
Laut des Antrages der CDU sei die Problematik, dass es wenig gesetzliche Vorgaben für den Bewilligungsprozess gäbe. Im Landkreis Goslar sei der sozialmedizinische Dienst, der im Gesundheitsamt verankert ist, alleinige Entscheidungsinstanz für die Früherkennung sowie Frühförderung zuständig. Zusätzlich sei mit den Leistungserbringer keine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Das würde entsprechend der CDU das Risiko beinhalten, das unter anderem Kinder mit Entwicklungsverzögerung oder anderen Handicaps nicht früh genug erkannt werden können und dementsprechend zu spät gefördert werden würden.
Vor allem die Tatsache, dass Kinder im Landkreis durchschnittlich im Alter von 3,6 Jahren gefördert werden, sei laut CDU nicht akzeptable. In Wolfenbüttel würde das Alter bei 2,3 Jahren liegen.
Umfassende Stellungnahme der Verwaltung
Bereits für die Diskussion im Sozialausschuss hat die Verwaltung sich zu der Thematik geäußert. Demnach hätte im Jahr 2015 insgesamt 262 Kinder Frühförderung erhalten, 2016 waren es 266 Kinder. Die Förderdichte läge dabei bei fast 20 Kindern pro 1.000 Einwohner und dementsprechend oberhalb des Landesdurchschnittes.
Um noch weitere Informationen zu erhalten, trafen die Mandatsträger jedoch keine Entscheidung. Sie überwiesen den Antrag zurück in den Sozialausschuss, wo zum nächstmöglichen Zeitpunkt Kinderärzte eine Stellungnahme abgeben sollen um die letzten inhaltlichen Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Dabei ist es noch nicht sicher, ob das bereits im nächsten Sozialausschuss geschieht, da die Ärzte zu dem Termin ebenfalls zeit haben müssen.
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