Horrorunfall im Harz: Kletterer fällt sechs Meter in die Tiefe

Im Harz stürzte ein Kletterer in sechs Meter Tiefe. Er konnte zwar gerettet werden, der Einsatz verlief jedoch nicht ganz unproblematisch.

von und Axel Otto


Der Kletterer musste mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden. Das verlief jedoch nicht ganz unproblematisch.
Der Kletterer musste mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden. Das verlief jedoch nicht ganz unproblematisch. | Foto: Axel Otto

Goslar. Am heutigen Sonntagnachmittag, gegen 14 Uhr, ereignete sich an den sogenannten "Unteren Studentenklippen"ein Unfall, bei dem ein 31-jähriger Kletterer aus Berlin sechs Meter in die Tiefe fiel. Ein Rettungshubschrauber kam, um den Mann abzuholen, musste jedoch wegen einer fehlenden Seilwinde in einiger Entfernung auf der B498 landen. Schlussendlich wurde der Verletzte aber in ein Braunschweiger Krankenhaus gebracht.


Demnach sei der Kletterer eigentlich gesichert gewesen, als er sich auf seine Tour begeben habe. In sechs Metern Höhe sei es dann aber passiert: Aus bislang unbekannten Grünen stürzte der Kletterer in die Tiefe. Die gerufene Bergwacht rückte samt Hubschrauber an, hätte jedoch erst einmal sehr eingeschränkten Zugriff auf den Verletzten. Ohne Seilwinde, so betont ein Verantwortlicher vor Ort, sei es nicht möglich den Verletzten direkt aus dem Wald heraus zu bergen.

Stattdessen hätten die Einsatzkräfte zunächst mit einem Quad zum verunglückten Kletterer fahren müssen. Dort angekommen sei er mit einer Trage auf einen Anhänger verladen worden, um überhaupt zum Hubschrauber zu kommen. Der folgende Weg durch den Wald sei wenig schonend für den Patienten. Am Ende konnte er dann aber doch in ein Braunschweiger Krankenhaus geflogen werden. Dem Patienten ginge es den Umständen entsprechend gut. Es bestehe also keine Lebensgefahr.
Aktualisiert (Montag)
Wie die Polizei am Montag in einer Pressemeldung berichtet, musste die Bundesstraße 498 für rund drei Stunden gesperrt werden. Zur Unfallursache gibt es noch keine Erkenntnisse. Hinweise auf ein Fehlverhalten Dritter an dem Sturzgeschehen gebe es nicht.


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