Goslar. Die Polizeiinspektion Goslar stellt bei ihren Überwachungsmaßnahmen immer höhere Geschwindigkeiten fest. Und das, obwohl seit dem 28. April die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten ist. Mit dieser ist eine erneute Anhebung der Bußgelder und eine Senkung der Schwelle zum Fahrverbot verbunden. Die Unfallkommissionen haben jetzt zwischen dem Knoten B 6/Stapelner Straße und der Hohenroder Spinne mehrere neue Messstellen festgelegt, ab denen ab sofort mit einer Geschwindigkeitsüberwachung gerechnet werden muss, wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet.
Bereits ab 21 km/h zu viel innerhalb geschlossener Ortschaften und 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften werde die Geldbuße durch Punkte und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat ergänzt. Seit April 2020 wurden allein durch die Polizeiinspektion Goslar 3.108 Geschwindigkeitsverstöße verfolgt. In 408 Fällen stehe die Verhängung eines Fahrverbotes an. Die hohe Zahl der Fahrverbote resultiere bisher überwiegend aus der Überwachung der Unfall- und Gefahrenlinien an der Bundesstraße 4 zwischen Bad Harzburg und Torfhaus, wo kreuzende Wanderwege geschützt werden müssten, und weiter Richtung Süden 4 zwischen Braunlage und Hohegeiß am Kesselberg, einer bekannten
Motorradunfallhäufungslinie.
Ab sofort werde auch eine neue Unfallhäufungslinie, die Bundesstraße 6 zwischen Goslar und der Landkreisgrenze zu Salzgitter, verstärkt überwacht werden: Die Unfallkommissionen des Landkreis Goslar und der Stadt Goslar würden diesen zirka elf Kilometer langen Streckenabschnitt seit Januar 2020 gemeinsam bearbeiten. Auf dieser Strecke hätten sich in den Jahren 2017 bis 2019 68 Verkehrsunfälle mit
Verletzten ereignet. Dabei seien zwei Autofahrer verstorben. 16 Personen wurden schwer, 30 Personen leicht verletzt. Auffällig sei die Häufung der Unfälle durch Verlust der Fahrzeugkontrolle, die auf hohe Geschwindigkeiten hindeuten.
Zulässige Geschwindigkeit in 28.791 Fällen überschritten
Von März bis Mai 2020 wären aus Gründen der Verkehrsplanung Messungen mit Seitenradargeräten, die 24 Stunden lang die gefahrenen Geschwindigkeiten aufzeichnen, an mehreren Orten durchgeführt worden, an denen 100 km/h zulässig sind. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wäre bei diesen Messungen in 28.791 Fällen überschritten worden. Außerdem wären an allen Messpunkten Geschwindigkeiten von über 180 km/h bis zu 225 km/h festgestellt worden.
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