Jährlich 50.000 Euro für Kulturförderung vom Landkreis


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Der Landkreis Goslar stellt ab sofort bis 2025 jährlich 50.000 Euro für die finanzielle Unterstützung kultureller Angebote bereit. Ihre Entscheidung dazu begründet der Landkreis in einer Pressemitteilung.


Die in der Kulturszene aktiven Akteure oder solche, die dies noch werden wollen, sollen so bereits bei der Entscheidung unterstützt werden, derartige Initiativen zu starten und durchzuführen, da fehlende finanzielle Mittel häufig eine kaum zu überwindende Hürde darstellen. Die im Kreistag einstimmig beschlossene Förderung soll genau hier ansetzen und für eine Ausweitung des hiesigen Kulturangebots sorgen.

Ziel sei es, die Breitenkultur zu stärken und mit niedrigschwelligen Angeboten möglichst vielen Menschen den Zugang zu kultureller Teilhabe zu ermöglichen. Der Personenkreis möglicher Fördermittelempfänger ist dabei bewusst offengehalten. Neben Vereinen, Arbeitskreisen und Initiativen, Museen, Kirchen können auch Schulen oder sogar Einzelpersonen bei positiver Entscheidung mit einer finanziellen Unterstützung rechnen. Antragsberechtigt ist nämlich grundsätzlich jeder, der im Landkreis Goslar ansässig ist oder hier eine Veranstaltung plant. Gute Chancen haben vor allem Projekte, die in erster Linie mit freiwilligen Kräften und auf ehrenamtlicher Basis arbeiten und sich um die Förderung und Weitergabe von historischen oder heimatkundlichen Inhalten über den hiesigen Kulturraum bemühen.

Anträge für 2019 noch bis September möglich


Die Förderkulisse sieht dabei drei verschiedene Modelle vor. Neben einer institutionellen Förderung, bei der für eine vertraglich festgesetzte Laufzeit eine konstante Summe gewährt werden kann, ist auch eine kontinuierliche Kleinförderung, die jährlich neu zu beantragen ist, bis zu fünf Jahren möglich. Letztendlich ist auch eine Projekt-, beziehungsweise Konzeptionsförderung vorgesehen. Hier werden zeitlich und sachlich begrenzte Vorhaben oder auch Fehlbetragsfinanzierungen für bis zu drei Jahre unterstützt.

Anträge für Förderungen, die noch in 2019 ausgezahlt werden sollen, sind bis zum 30. September zu stellen, Anträge für das nächste Jahr müssen bis zum 31. Dezember eingereicht werden. Sofern für die kontinuierliche Kleinförderung noch Mittel zur Verfügung stehen, können hierzu auch unterjährig Anträge gestellt werden.

Die Antragsstellung ist in Kürze über die Internetseite des Landkreises möglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Fachdienstleitung Frau Eva Schulte unter Tel. 05321 76-438 oder per Mail eva.schulte@landkreis-goslar.de.


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