Goslar. In wenigen Monaten beginnt das neue Schuljahr 2017/2018. Schülerinnen und Schüler, denen die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und Ausbildung nicht zur Verfügung stehen, können ab sofort das sogenannte Schüler-BAföG beantragen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine schulische Ausbildung, zum Beispiel an Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen sowie Berufsoberschulen absolvieren und bei denen die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Im Gegensatz zum „Studenten-BAföG“ werden die Leistungen an Schülerinnen und Schüler zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt. Die Bewilligung erfolgt grundsätzlich für ein Schuljahr.
Die BAföG-Stelle beim Landkreis Goslar bittet um eine frühzeitige Beantragung, da eine zügige Bearbeitung nur gewährleistet werden kann, wenn die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Anträge erhält man im Bürgerbüro des Landkreises in der Klubgartenstraße 6 (Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr) im Fachdienst Allgemeine soziale Hilfen & Migrationsdienste – Ausbildungsförderung – , Klubgartenstraße 11 als Auslage auf dem Flur vor den Zimmern 125 und 126 oder im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de.
Ansprechpartner sind Frau Berndt (Buchstaben A bis Ko) unter 05321/76-451 und Frau Kruckow (Buchstaben Kp bis Z) unter 05321/76-423.
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