Keine privaten Feiern an Walpurgis und 1. Mai erlaubt

Auch am Himmelfahrtstag wird es Verbotszonen geben.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Panknin

Goslar. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mussten die traditionellen Feierlichkeiten zur Walpurgisnacht und rund um den 1. Mai bereits abgesagt werden. Der Landkreis und die Polizeiinspektion Goslar weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die geltenden Verordnungen des Landes auch kleinere Feierlichkeiten nicht zulassen. Zusammenkünfte im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen, die nicht der eigenen Familie oder dem eigenen Haushalt angehören, sind weiterhin verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Auch Zusammenkünfte auf dem eigenen Grundstück, die über den engsten Familienkreis oder allerengste Freunde hinausgehen sind nicht gestattet. Grillpartys im Garten beispielsweise müssen also weiterhin ausfallen. Dies berichtet der Landkreis Goslar.


Polizei und Landkreis machen auch schon jetzt darauf aufmerksam, dass es am Himmelfahrtstag (21. Mai), wie auch schon in den vergangenen Jahren, wieder Verbotszonen geben wird. Im Gebiet der Stadt Langelsheim sind die Innerste- und Granetalsperre betroffen. Auch die Stadt Goslar wird entsprechende Verbotszonen ausweisen. Entsprechende Allgemeinverfügungen werden durch die beiden Stadtverwaltungen erlassen und veröffentlicht.

Landrat Thomas Brych: „Ich gehe zwar davon aus, dass auch zum Himmelfahrtstag noch keine Feiern unter freiem Himmel erlaubt sein werden. Die beliebten „Vatertagstouren“ dürften somit ohnehin hinfällig sein. Die Verbotszonen haben sich aber bewährt, weshalb wir auch in diesem Jahr daran festhalten.“
Die Polizei, die aktuell sowieso erhöhte Präsenz zeigt, wird auch an den Feiertagen verstärkt kontrollieren, sodass Verstöße auch unmittelbar geahndet werden.


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