Kita-Beitragsfreiheit: Stadt passt Gebührensatzung an

von Eva Sorembik


Die neue Kitagebührensatzung bringt nicht nur die Beitragsfreiheit mit sich. Symbolfoto: Sandra Zecchino
Die neue Kitagebührensatzung bringt nicht nur die Beitragsfreiheit mit sich. Symbolfoto: Sandra Zecchino | Foto: Sandra Zecchino

Goslar. Die Beitragsfreiheit in Kindergärten zum 1. August ist in aller Munde. Das Land zahlt den Kommunen in einem Gesamtpaket 328 Millionen Euro Ausgleich, um die Beitragsfreiheit für die Kindergärten umzusetzen (regionalHeute.de berichtete). Nun liegt es an den Kommunen die Änderungen in die örtlichen Satzungen einzuarbeiten.


Die Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung für die Stadt Goslar steht am kommenden Freitag imAusschuss für Bildung, Familie und Soziales zur Vorberatung auf der Tagesordnung. Neben der Beitragsfreiheit für die bis zur achtstündige Betreuung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung beinhaltet der Entwurf der neuen Satzung auch Neuregelungen zum Aufnahmeverfahren. So sollen beispielsweise Eltern, die eine Kindergartenbetreuung von mehr als sechs Stunden in Anspruch nehmen möchten, einen Nachweis über ihre Berufstätigkeit erbringen.

Berufstätigkeit als Steuerungselement


Als Hintergrund für diese Änderung führt die Verwaltung aus, dass die Nachfrage nach verlängerten Betreuungszeiten bislang im Wesentlichen über die sich im Stundentakt erhöhenden Betreuungsgebühren geregelt wurde. Dieses Steuerungsinstrument entfalle nun für die Kinder im Alter zwischen sechs Jahren und der Einschulung. "Um die zu erwartende,ansteigende Nachfrage nach verlängerten Betreuungszeitentrotzdem abfedern zu können, werden bei allen Platzangeboten für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres, die nach dem 01.08.18 angeboten werden, grundsätzlich Nachweise über die Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten angefordert", heißt es hierzu in der Begründung der Beschlussvorlage.

Mindereinnahmen werden kompensiert


Die anteiligen Mindererträge (August bis Dezember 2018) für die städtischen Kindertagesstätten in Höhe von278.850Eurosollenim Budgetkompensiert werden.

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