Kontrolle im Harz brachte 200 Geschwindigkeitsverstöße hervor


Am Sonntag wurde im Harz eine Motorradkontrolle der Polizei Goslar, des TÜV-Nord und des Landkreises Goslar unter dem Motto - Sicher durch den Harz durchgeführt. Fotos: Polizei
Am Sonntag wurde im Harz eine Motorradkontrolle der Polizei Goslar, des TÜV-Nord und des Landkreises Goslar unter dem Motto - Sicher durch den Harz durchgeführt. Fotos: Polizei



Clausthal-Zellerfeld. Hochsommerlich, heißes Sonnenwetter und später Starkregen und Gewitter. So waren die Vorhersagen für den gestrigen Sonntag. Aus diesem Grunde waren auch weniger Motorradfahrer als erwartet unterwegs, die durch die Motorradkontrollkräfte der Polizeiinspektion  Goslar kontrolliert werden konnten.

Unter dem seit vielen Jahren unter den Kooperationspartnern Polizei Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, sowie deren begleitend, unterstützenden Institutionen und Vereinen festgelegten Motto "Sicher durch den Harz" fand wieder eine Großkontrolle, vornehmlich von Motorradfahrern, im Landkreis Goslar statt. Mitglieder der Motorradkontrollgruppe "Task-Force-Krad", Kollegen aus den Streifendiensten der Inspektion Goslar und dem Autobahnkommissariat aus Braunschweig, sowie Kontrollpersonal des Landkreises Goslar und ein Mitarbeiter des TÜV-Nord betreuten Motorradfahrer und -fahrerinnen an verschiedenen Kontrollorten. Die drei Geschwindigkeitskontrollen, die mit Messwagen durchgeführt wurden, erfolgten auf den Strecken B 241, B 242 und B 498. Allesamt Strecken, auf denen sich in der Vergangenheit viele Verkehrsunfälle mit Motorradbeteiligung ereigneten.

Mehr als 200 Geschwindigkeitsverstöße


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Zu kleine Spiegel mindern die Sicht nach hinten. Foto: Polizei



Insgesamt mussten 201 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Davon hatten 120, also 60 Prozent, Motorradfahrer und- fahrerinnen die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten überschritten. Neun der auffälligen Fahrer und Fahrerinnen waren so schnell, dass neben den Bußgeldern in Höhe von mindestens 160 Euro und Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg auch noch ein Fahrverbot von einem oder zwei Monaten durch den Landkreis auferlegt werden wird. Die höchste Überschreitung, nämlich um 57 Studenkilometern wurde auf der B 498 zwischen Dammhaus und Altenau in einem Bereich, in einer angeordneten 60er-Zone, gefahren. Bei allgemeinen Kontrollen der Ausstattung und der Verkehrssicherheit wurden 84 Motorräder kontrolliert. 64 Verstöße gegen Bauartbestimmungen mussten festgestellt werden. Im Einzelnen hatten die Bikerinnen und Biker, zum Teil auch aus Unwissenheit, Kennzeichenwinkel verstellt, Reflektoren (umgangssprachlich Katzenaugen) und Kettenschutze abgebaut, nicht ordnungsgemäße und damit nicht eintragungsfähige Spiegel, Bremsgriffe und Abgasanlagen angebaut oder, wie in fünf Fällen, war die Bereifung nicht mehr ausreichend. Gerade bei den zu erwartenden Gewittern ist eine Teilnahme am Straßenverkehr mit zu wenig Profil lebensgefährlich. Zu den Verstößen wurden in Einzelfällen Verwarngelder erhoben oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich ziehen werden. Als weitere Verstöße wurden erforderliche Dokumente, wie Führerscheine, Zulassungsbescheinigungen und Bauartgenehmigungen nicht mitgeführt oder der Sicherheitsgurt nicht angelegt.

Gespräche gesucht


Am Kontrollort B 241, in Höhe Erbprinzentanne, wurde das Unfalldenkmal, welches bereits einige Tage auf dem Torfhausparkplatz stand, aufgestellt (regionalHeute.de berichtete). Zusammen mit einem Infomobil, welches mit allgemeinen Informationen, wie erster Hilfe am Unfallort, Unfallzahlen auf harzer Strecken und aktuellen Unfallbildern ausgestattet war, fanden die eingesetzten Beamtinnen und Beamten schnell das Gespräch mit den Kontrollierten und es wurden weitere vorbeugende Hinweise gegeben. Die Übergabe der Flyer der oben angesprochenen Aktion "Sicher durch den Harz" war obligatorisch. Auf der Anfahrt zum Kontrollort fiel einer Besatzung zudem noch ein grundsätzlich zulassungsfreier landwirtschaftlicher Anhänger auf, der hinter einer Zugmaschine gehängt war, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Zulassungsfreiheit des Anhängers zu hoch war. Durch diese Handlung verlor der Anhänger natürlich seine Zulassungsfreiheit. Gegen den Führer des Zugfahrzeugs wurde ein Zulassungsverfahren eingeleitet.


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