Goslar. Bei der Kommunalwahl 2016 wurde Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk (CDU) in den Kreistag gewählt. Er konnte das Mandat jedoch nicht antreten, denn seine Tätigkeit als Verwaltungschef ist wohl rechtlich nicht mit einem ehrenamtlichen Kreistagsmandat vereinbar. Dagegen leitete Junk rechtliche Schritte ein. Jetzt steht die gerichtliche Entscheidung an.
Wie der Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes in Braunschweig, Harald Meyer, auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilte, ist mit einem Urteil am Donnerstag, 15. März, zu rechnen. Der Fall sei nicht unkompliziert, es gehe darum, Normen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) "auszuhebeln".
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