Kühne: Baukindergeld wird in Goslar gut angenommen


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Berlin/Goslar. Zum 1. Januar 2018 wurde in Deutschland das Baukindergeld eingeführt. Die CDU-Ratsfraktion Goslar hat sich nun über die Zahlen der abgerufenen Summen für das Jahr 2018 erkundigt. Demnach flossen in diesem Zeitraum laut der KfW durch das Baukindergeld 2,2 Millionen Euro an Familien im Landkreis Goslar. Dies teilt die CDU in einer Pressemitteilung mit.


"Politisches Ziel muss es sein, unsere Stadt und unseren Landkreis auch in Zukunft für Familien mit Kindern attraktiv zu gestalten. Die Höhe der abgerufenen Fördergelder sehen wir sehr positiv, denn sie zeigt, dass viele Familien im Landkreis Goslar sesshaft werden möchten. Dies ist auch eine Bestätigung für unseren Einsatz für die Neubaugebiete Fliegerhorst Ost und Brunnenkamp in Goslar. Zudem sind mit Hahndorf am Försterberg und Wiedelah weitere Neubaugebiete in Planung. Dank gebührt auch dem CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne, der sich in Berlin für die Einführung des Baukindergelds eingesetzt hat", so Norbert Schecke, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion Goslar.

Dazu Kühne: "Die Summe, die durch das Förderprogramm in den Landkreis Goslar fließt, zeigt, dass sich der Einsatz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gelohnt hat und die Einführung des Baukindergelds sinnvoll und richtig war, um jungen Familien den Weg zum Eigenheim zu erleichtern." Im Hinblick auf die neuen Baugebiete in Goslar fügt er hinzu, dass eine Antragsstellung weiterhin möglich sei.

Hintergrund


Mit dem Baukindergeld fördere das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kinder und Alleinerziehende mit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Die Förderung erfolge durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Gewährt werde das Baukindergeld für Familien und Alleinerziehende bis zu einer Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen im Jahr bei einem Kind. Bei größeren Familien darf die Grenze pro Kind 15.000 Euro höher liegen. Einen Antrag könnten alle Eltern stellen, die seit Januar 2018 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Das Baukindergeld kann im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) beantragt werden.


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