Berlin/Goslar. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Roy Kühne begrüßt in einer Pressemitteilung die Verabschiedung eines Gesetzesentwurfes durch den Deutschen Bundestag, der den Schwellenwert für die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten von zehn auf zwanzig Mitarbeiter erhöht. Dies bedeute laut Kühne eine bürokratische Entlastung kleiner Unternehmen.
Eine Lockerung der übrigen Datenschutzvorgaben sei mit dem Gesetz jedoch nicht verbunden, betont Kühne. Die Erhöhung des Schwellenwerts sei Teil eines Gesetzpaketes, mit dem der Deutsche Bundestag die nationalen Gesetze an die EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) nun angepasst habe. Kühne dazu: "Ich begrüße diesen Beschluss und die damit verbundene bürokratische Entlastung für kleinere Betriebe. Gerade bei uns im ländlichen Raum sorgen diese für die Mehrzahl der Arbeitsplätze. Durch das verabschiedete Gesetz werden sie profitieren." Der Bundesrat müsse dem Gesetz allerdings noch zustimmen.
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