Kühne: Planungssicherheit für die Kommunen


Dr. Roy Kühne MdB begrüßt die erfolgte Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer. Foto: Dr. Roy Kühne MdB
Dr. Roy Kühne MdB begrüßt die erfolgte Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer. Foto: Dr. Roy Kühne MdB | Foto: Dr. Roy Kühne

Goslar/Berlin. Der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Goslar-Northeim-Osterode Dr. Roy Kühne begrüßt die nun beschlossene Grundgesetzänderung, die eine Reform der Grundsteuer möglich macht. Davon berichtet der Abgeordnete in einer Pressemitteilung.


Aufgrund der veralteten Bemessungswerte für Grundstücke in West und Ost, habe das Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 eine Reform gefordert. Die Grundgesetzänderung sei notwendig geworden, damit die Bundesländer über die Öffnungsklausel eigene Berechnungsmodelle für die Grundsteuer anwenden können. Vor allem Bayern habe sich dafür eingesetzt. Kühne: „Die Kommunen haben jetzt Planungssicherheit zu einer ihrer bedeutendsten Einnahmequellen. Das neue Grundsteuerrecht soll so einfach wie möglich sein, daher ist das Ziel, dass mittelfristig viele Daten von der Finanzverwaltung automatisch zur Verfügung gestellt werden.“ Dauerhaft ließe sich so eine vorausgefüllte Steuererklärung realisieren. Kühne weiter: „Ein wichtiger Bestandteil bei der gefundenen Lösung ist der Abschlag für Denkmäler. Diese werden somit weiterhin im Grundsteuerrecht gewürdigt.“


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