Goslar. Im Rahmen der projektbasierten sowie institutionellen Kulturförderung werden regionale Vereine und Initiativen in der ersten Jahreshälfte mit insgesamt rund 61.000 Euro unterstützt. Das berichtet der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung.
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Die Vergabevorschläge waren das Hauptthema in der jüngsten Sitzung des Beirates für die Kreisvolkshochschule, der am Dienstagnachmittag unter dem Vorsitz von Stefan Scheele tagte.
21 Anträge eingegangen
21 Anträge, mit denen sich 17 Vereine, eine Stiftung, eine Initiative und eine Kirchengemeinde um Förderungen in verschiedenster Höhe bewarben, wurden beim Landkreis Goslar bis zum Ende des Bewerbungszeitraums eingereicht – ein neuer Höchststand. Für 16 dieser Anträge lagen im Gremium schließlich projektbezogene Förderempfehlungen vor, die zunächst eine Gesamtsumme von 51.000 Euro ergaben. Die größten Einzelpositionen aus diesem Fördertopf entfallen dabei auf den Verein Bühnenreif Goslar mit 7.600 Euro, die Gesellschaft zur Förderung der Harzburger Musiktage mit 7.500 Euro und auf die Schützengesellschaft Langelsheim mit 5.700 Euro.
Über den zweiten Fördertopf, die institutionelle Förderung, werden darüber hinaus zwei Initiativen unterstützt, die weiterhin an ihren laufenden Vorhaben arbeiten: Der Arbeitskreis Döhrener Bergbau und Geschichte wird hierbei mit 549 Euro bedacht, der Wolfshäger Steinway-Verein mit 7.500 Euro.
Fördersumme erhöht
Ursprünglich war somit in der ersten Jahreshälfte 2024 insgesamt eine Fördersumme von 59.000 Euro vorgesehen. Ein im Vorfeld der Sitzung eingereichter Änderungsantrag der SPD, der eine Unterstützung des Vereins Kinderwiese Bredelem zum Teil aus der projektbezogenen, zum Teil aus der institutionellen Förderung vorsah, erhöhte diese Summe noch einmal um rund 2.000 Euro.
Derartige Zuschüsse aus der Kulturförderung vergibt die Kreisverwaltung bereits seit dem Jahr 2019. Bei der Bewertung der aktuellen Anträge kamen zudem die aktualisierten Kriterien zum Einsatz, die im Dezember 2022 innerhalb des Beirates aufgestellt wurden: Hintergrund der damals angestrebten Veränderungen war der Wunsch, die Förderung breiter aufzustellen, sodass mehr Institutionen im Landkreis Goslar hiervon profitieren können.
Mit Beginn des Jahres 2024 laufen zudem die ersten institutionellen Förderungen aus, die als sogenannte „Anschubfinanzierungen“ auf einen maximalen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt wurden. Betroffen ist hiervon beispielsweise das Internationale Musikfest Goslar-Harz: Zwischen 2019 und 2023 erhielt die „Gesellschaft zur Förderung des Internationalen Musikfestes Goslar-Harz“ 37.000 Euro aus dem Topf für Institutionelle Förderungen, die auf einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegte Höchstsumme von 30.000 Euro ist somit bereits ausgeschöpft.
Absage für einige Vereine
Der nun beantragten Projektförderung in Höhe von weiteren 10.000 Euro wurde eine Absage erteilt, da die thematische Ausrichtung innerhalb des Antrages nicht verändert wurde – ein notwendiges Kriterium, um im Anschluss an die institutionelle Förderung eine Förderung auf Projektbasis zu gewähren.
Gleiches gilt für den Bürgerverein Wolfshagen, der im identischen Zeitraum von der institutionellen Förderung profitierte, und ebenfalls einen Antrag auf Projektförderung in Höhe von 1.440 Euro gestellt hatte.
Keine weiteren Mittel im Rahmen der institutionellen Förderung erhält zudem die Big Band der TU Clausthal: Der zugehörige Verein hat zwischen 2020 und 2023 bereits Fördergelder in Höhe von rund 44.000 Euro erhalten und somit ebenfalls den gedeckelten Betrag überschritten, zumal er bereits seit einigen Jahren erfolgreich tätig ist. Einen Zuschuss für das Musik- und Vortragsprojekt „Ziemlich beste Freunde“ anlässlich des Zusammenschlusses von Clausthal und Zellerfeld vor 100 Jahren gewährte der Beirat hingegen, wenn auch in reduzierter Höhe: Statt der beantragten 10.000 Euro soll das Projekt mit 4.000 Euro unterstützt werden.
Fördertopf nicht ausgeschöpft
Ganz ausgeschöpft wurden die Mittel der Kulturförderung trotz eines Höchststandes an Anträgen nicht: Für die erste Jahreshälfte 2024 standen hierfür – inklusive eines Restbetrages aus den vergangenen Jahren - Haushaltsmittel in Höhe von rund 71.000 Euro zur Verfügung. Die verbliebene Summe soll für die institutionelle Förderung in der zweiten Jahreshälfte genutzt werden. Sofern diese nicht in Anspruch genommen wird, könnten die Mittel auch für weitere Projektförderungen verwendet werden.
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