Landkreis informiert: Das passiert bei einer häuslichen Quarantäne

Der Landkreis Goslar erklärt, was eine häusliche Quarantäne ist und wozu sie dienen soll.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin

Goslar. Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen wurden in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Tagen zahlreiche Maßnahmen getroffen, die das öffentliche Leben umfassend einschränken. Oberste Zielrichtung ist dabei die Minimierung sozialer Kontakte. Zur Krankheitsverhütung und Krankheitsbekämpfung hält das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verschiedene rechtliche Instrumente bereit. Besonders häufig ist in diesen Tagen von der angeordneten häuslichen Quarantäne zu lesen. Doch was ist eine angeordnete häusliche Quarantäne überhaupt? Dies erklärt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung.


Zuständige Behörden, beispielsweise das Gesundheitsamt, könnten die vorübergehende Isolation von Personen, die mit einer ansteckenden Krankheit infiziert sind oder unter Verdacht stehen, dies zu sein, rechtlich anordnen. Die häusliche Quarantäne, die im Infektionsschutzgesetz geregelt ist, gilt als geeignete Maßnahme, um eine weitere Verbreitung von Krankheiten zu verhindern. Die Einhaltung der angeordneten Quarantäne werde von der zuständigen Behörde kontrolliert.

Die unter Quarantäne gestellte Person dürfe die eigenen vier Wände (insbesondere im Mehrfamilienhaus) nicht verlassen und müsse den Kontakt zu etwaigen Mitbewohnern vermeiden, bis keine Ansteckungsgefahr mehr entstehen könne. Ein Einfamilienhaus- und Gartenbesitzer könne sich Draußen auf dem eigenen Grundstück nur dann aufhalten, wenn er andere nicht gefährdet. Dazu werde auf die aktuellen Informationen des RKI verwiesen.

Entschädigung bei Verdienstausfall



Da die Inkubationszeit des neuartigen Coronavirus laut Robert Koch-Institut bis zu 14 Tage beträgt, sei auch die häusliche Quarantäne auf diesen Zeitraum angesetzt. Die Quarantänesituation sei eine Schutzmaßnahme. Sie könne aber auch eine Belastung sein, denn sie schließt potenziell erkrankte Personen von der Teilnahme am sozialen Leben weitgehend aus. Wichtige soziale Ressourcen, wie sie das Berufs- oder Familienleben bieten, seien reduziert. Wenn die Quarantäne länger dauere, würden die Gedanken häufig um die Krankheit, ihre Auswirkungen und das körperliche Befinden kreisen. In solchen Fällen sollte telefonischer Kontakt zu möglichen Hilfseinrichtungen wie der Telefonseelsorge oder aber Verwandten und Bekannten aufgenommen werden.

Sofern diese Schutzmaßnahmen allerdings nicht eingehalten werden, könne das Gesundheitsamt die zwangsweise Quarantäne in einer geeigneten Einrichtung anordnen. Für eine vom Gesundheitsamt angeordnete Isolation (häusliche Quarantäne) könnten die betroffenen Personen im Fall eines Verdienstausfalls eine Entschädigung beantragen.


mehr News aus Goslar


Themen zu diesem Artikel


Corona Corona Goslar