Landkreis: Soziale Dienstleister sollen in der Krise unterstützt werden

Mit einem neuen Gesetz soll gewährleistet werden, dass Schulen und Behindertenhilfen weiterhin ihre Betreuungsaufgaben wahrnehmen können.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Soziale Dienstleister und Einrichtungen sind infolge der Coronavirus-Pandemie von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Eine Lösung bietet nun das „Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)“. Dies berichtet der Landkreis Goslar.


Neben den Schulen und Kindertagesstätten sind viele Einrichtungen der Behindertenhilfe von Schließanordnungen oder Betretungsverboten betroffen. Leistungen der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe können aufgrund von Kontaktbeschränkungen nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erbracht werden. Betroffen ist das gesamte Spektrum sozialer Arbeit. Das führt bei vielen Einrichtungsträgern zu finanziellen Einbußen, weil sie ihre Leistungen vorübergehend nicht anbieten können.
Sinn und Zweck des SodEG ist es einerseits, den Pflegebereich und systemrelevante Infrastruktur durch die an anderer Stelle, beispielsweise bei Einrichtungsträgern, frei werdenden Ressourcen (Arbeitskräfte, Räumlichkeiten, Sachmittel) zu entlasten. Anderseits sollen Sozialdienstleister finanziell gestützt werden, damit sie in der Lage bleiben, ihre Aufgaben zur Betreuung, Förderung und Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf auch zukünftig wahrzunehmen.

In Niedersachsen sollen die Landkreise als örtliche Träger der Sozial- und Jugendhilfe den gemeinsamen Sicherstellungsauftrag von Land und Kommunen erfüllen. Der Landkreis Goslar wird in den nächsten Tagen die betroffenen niedersächsischen Anbieter direkt anschreiben und über das geplante Antrags- und Auszahlungsprozedere informieren.


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