Landkreis untersagt Durchführung aller öffentlichen Veranstaltungen

Alle öffentlichen Veranstaltungen bis zum 18. April werden abgesagt. Private Veranstaltungen dürfen stattfinden, sollten jedoch, wenn möglich, ebenfalls verschoben werden.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Goslar. Der Landkreis Goslar untersagt ab sofort und bis einschließlich Samstag, 18. April, die Durchführung sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen im Kreisgebiet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird im Laufe des heutigen Tages veröffentlicht. Dies teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung mit.


Nicht betroffen von dieser Verfügung seien private Veranstaltungen wie beispielsweise Geburtstage, Hochzeiten oder ähnliches. Der Landkreis spreche jedoch die dringende Empfehlung aus, die Durchführung derartiger Veranstaltungen und Zusammenkünfte abzusagen respektive auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Mit Blick auf die Entwicklung der gesundheitlichen und medizinischen Lage werde der Landkreis innerhalb der kommenden zwei Wochen entscheiden, ob die Allgemeinverfügung über den 18. April verlängert werde.

Landrat Thomas Brych bittet um Verständnis für diesen drastischen Schritt: „Wir sind uns im Klaren über die Auswirkungen dieser Entscheidung, sehen aber vor allem aus Gründen der dynamischen Verbreitung des Coronavirus keine Alternative zu diesem Vorgehen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und möchte gleichzeitig an Sie appellieren, zwischenmenschliche Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Ohne Zweifel stehen wir herausfordernden Tagen und Wochen gegenüber, deshalb bitte ich dringend darum, dass jeder das Möglichste unternimmt, einen Beitrag zu leisten. Es ist unsere Pflicht gerade die schwächeren Menschen unserer Gesellschaft zu schützen.“


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