Goslar. Im Rahmen des Erlasses der Landesregierung über eine mögliche Verlängerung der Laufzeiten von Förderschulen hat regionalHeute.de nachgefragt, für welche Schulen es einen solchen Antrag bei der Landesregierung gegeben hat. Diese trifft dann die letztendliche Entscheidung, ob die jeweiligen Bildungseinrichtungen bis 2022 fortgeführt werden.
Der Landkreis Goslar habe nach eigenen Angaben zwei Anträge für die benötigten Zulassungen gestellt. Für die Pestalozzischule in Goslar sowie die Sehusa-Schule in Seesen ist eine entsprechende Laufzeitverlängerung beantragt worden. Eine Antwort liege dem Landkreis allerdings bislang noch nicht vor.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
„Den Förderschulen Lernen im Sekundarbereich I kann auf Antrag des Schulträgers und entsprechend des Bedarfs sowie der Nachfrage für eine Übergangszeit bis spätestens 2028 Bestandsschutz gewährt werden. Letztmalig können damit im Schuljahrgang 2022/2023 Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang eingeschult werden. Voraussetzung für eine Genehmigung ist gleichfalls ein regionales Inklusionskonzept des Schulträgers, ein pädagogisches Konzept der Schule und eine konkrete Planung, wie der Übergang in das inklusive Schulsystem gestaltet wird. Der Wechsel aus einer Förderschule in das allgemeinbildende Schulsystem muss jederzeit gewährleistet werden. Alternativ zur Fortführung der Förderschule Lernen wird den Schulträgern die Einrichtung von Kooperationsklassen im Sekundarbereich I ermöglicht.“
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