Niedersachsen. Mit der Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung, die Wahl des Niedersächsischen Landtages auf Sonntag, 15. Oktober vorzuziehen, mussten auch einige der maßgeblichen Fristen verkürzt werden. In diesen Tagen bekommen alle Wahlberechtigten von ihren Wohnortgemeinden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl.
Wie üblich wird dort auch auf die Möglichkeit der Briefwahl sowie die Beantragungsmodalitäten hingewiesen. Obwohl die Beantragung jetzt schon möglich ist, kann die Ausgabe beziehungsweise postalische Versendung der Briefwahlunterlagen aufgrund der veränderten Fristen jedoch frühestens ab dem 27. September erfolgen.
Nach den jetzt geltenden Vorgaben tagten sowohl Landes- als auch Kreiswahlausschuss am Freitag, 15. September, und entschieden jeweils über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge. Da gegen die Entscheidungen dieser Ausschüsse bis Montag, 18.September, noch die Möglichkeit der Beschwerde gegeben ist und über diese auch noch entscheiden werden müsste, können die Aufträge für den Druck sowohl der Stimmzettel als auch der Briefwahlunterlagen erst Mitte der nächsten Woche erteilt werden. Die Unterlagen werden entsprechend erst zirka Mitte der 39. Kalenderwoche an die Gemeinden ausgeliefert und im Anschluss von dort ausgegeben beziehungsweise versandt.
Weitere Informationen erteilen die jeweiligen Wahlbüros in den Städten und Gemeinden.
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