Leerstandswettbewerb geht in die zweite Runde

Ab 13. November können Mietobjekte angeboten werden.

Aus dem Friseursalon Kunze ist der Geschenkeshop Salon K geworden: die erste Eröffnung der ersten Runde des Leerstandswettbewerbs.
Aus dem Friseursalon Kunze ist der Geschenkeshop Salon K geworden: die erste Eröffnung der ersten Runde des Leerstandswettbewerbs. | Foto: Stadt Goslar

Goslar. Drei Leerstände in der Goslarer Innenstadt konnten in der ersten Runde des Leerstandswettbewerbs, der im Januar dieses Jahres begann, schon neu vermietet werden. Da die Stadt Goslar sich zum Ziel gesetzt hat, mindestens vier Leerstände zu beseitigen, startet nun die zweite Runde. Der offizielle Startschuss fällt am 13. November. Dies teilte die Stadt mit.



Ab dann können Eigentümerinnen oder Eigentümer aus der Goslarer Innenstadt, dem Vienenburger Zentrum sowie dem Ortskern von Hahnenklee, ihre Immobilie online anbieten. Hierfür werden spätestens zu diesem Zeitpunkt im Serviceportal OpenR@thaus auf der Website der Stadt Goslar unter www.goslar.de die Antragsformulare bereitgestellt und die Regularien vorgestellt.

„Der Kernpunkt des Wettbewerbs ist, schwierige Objekte auf den Markt zu bringen“, so Dirk Becker, Erster Stadtrat der Stadt Goslar. „Jedes leerstehende Ladengeschäft, dass künftig belebt ist, ist eine Bereicherung. Unser Fokus liegt auf der weiteren Vitalisierung der Innenstadt. Hierfür suchen wir innovative Projekte.“ Vom 18. Dezember bis 14. Januar können dafür dann die Nachnutzungskonzepte aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung, Kultur oder Begegnung eingereicht werden. In einer Jurysitzung am 30. Januar 2024 wird über den oder die Zuschläge entschieden.

Die städtische Wirtschaftsförderung hat für den zweiten Wettbewerb die Regularien angepasst, um damit die im ersten Wettbewerb aufgetretenen Schwierigkeiten zu vermeiden. Innerhalb von drei Monaten nach der Auswahl des Nachnutzungskonzeptes soll danach im zweiten Anlauf die Anmietung und Weitervermietung erfolgen. Auch sollen sich die potenziellen neuen Mieterinnen oder Mieter verpflichten, den Laden vorab zu besichtigen. Geändert hat sich auch die Note, die für eine Zulassung der Nachnutzungskonzepte erforderlich ist. Lag sie im ersten Durchlauf noch bei 4,0, muss jetzt eine 3,0 erzielt werden.

So wird entschieden


Die Entscheidung trifft die Jury, die schon im ersten Wettbewerb verantwortlich war. Der Wettbewerb ist aus Bundesmitteln zu 90 Prozent gefördert. Insgesamt hat die Stadt 355.000 Euro aus dem Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zur Verfügung und tritt während der Laufzeit der Förderung von maximal 24 Monaten als Hauptmieterin auf. Für die Teilnahme am Wettbewerb müssen sich die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichten, die Kaltmiete für ihre Objekte um 15 Prozent zu senken. Im ersten Jahr zahlen dann die künftigen Mieter nur 25 Prozent der reduzierten Kaltmiete und im zweiten Jahr 50 Prozent.

Soziale und gemeinnützige Einrichtungen zahlen im Förderungszeitraum sogar nur einen Euro pro Quadratmeter. Die Nebenkosten tragen alle Mietenden selbst. Da der Förderzeitraum mit dem 31. August 2025 ausläuft und die Wirtschaftsförderung der Stadt Goslar von einem Start der Nachmietung erst ab April beziehungsweise Mai 2024 ausgeht, verkürzt sich der Förderzeitraum auf weniger als 24 Monate. Dieses hat Auswirkungen auf die zu zahlenden Mieten: Im ersten Jahr sind weiterhin nur 25 Prozent der Kaltmiete von den Nachnutzenden zu zahlen ist. Für das zweite Jahr vermindert sich der Zeitraum, in dem 50 Prozent der Kaltmiete zu zahlen wäre.


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