Oker. Ein 50-jähriger Mann fügte dem 43-jährigen weiblichen Opfer nicht unerhebliche Verletzungen zu, so dass diese ins Krankenhaus eigeliefert werden musst.
Zunächst habe der Mann die Frau mehrfach mit der Faust ins Gesicht und anschließend mit dem Kopf gegen eine Hauswand geschlagen. Einleitung Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
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