Goslar. Die Maskenpflicht auf frequentierten Straßen und Plätzen im öffentlichen Raum sei seit ihrer Einführung immer wieder ein viel diskutiertes Thema, berichtet der Landkreis am Donnerstag. So auch beim jüngsten Treffen der Ordnungsamtsleiter im Landkreis Goslar, die sich am Mittwoch unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen zum gemeinsamen Abstimmungsgespräch trafen.
Vielfach hätte sich den Bürgern die Frage gestellt, ob in Bereichen, wo das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zum Infektionsschutz angezeigt ist, gegessen, getrunken oder beispielsweise geraucht werden darf. Die Antwort darauf laut eindeutig „Nein“, sind sich die Leiter der kommunalen Ordnungsämter einig.
Auf allen öffentlichen Plätzen und in allen Straßen in denen eine Maskenpflicht gilt, ist der Verzehr von Speisen oder Getränken oder der Griff zur Zigarette verboten. Wer sich also beispielsweise an einem Imbiss einen Snack kauft, muss erst die Zone mit Maskenpflicht verlassen bevor er diesen verspeist, betont der Landkreis.
Fragen seien in diesem Zusammenhang auch immer wieder von Radfahrern gekommen, teilte der Landkreis mit. Auch für sie gilt die Maskenpflicht in den gekennzeichneten Zonen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Fahrer von Cabriolets, wobei diese angesichts der kühlen Temperaturen eher weniger unterwegs sein dürften.
Landrat Thomas Brych könne nachvollziehen, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Raum mitunter als Belastung empfunden wird und beispielsweise auch den entspannten Einkaufsbummel trübt: „Ich habe volles Verständnis, dass das häufige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung keine Freude auslöst. In der bisherigen Krise hat sich dieses vergleichsweise einfache Mittel jedoch als sehr effektiv erwiesen. Deshalb möchte ich dringend daran appellieren, dass sich alle an die geltenden Vorschriften halten.“