Goslar. In Salzgitter soll ein Bürger ein Verwarngeld in Höhe von fünf Euro zahlen, weil er eine Luftpolstertasche im Papiermüll entsorgt hat (regionalHeute.de berichtete). Die Stadt Salzgitter bestätigte, dass in Ausnahmefällen auch der städtische Ordnungsdienst den Müll kontrolliere. regionalHeute.de fragte nun in den anderen Städten und Landkreisen der Region nach, ob hier ähnlich vorgegangen wird.
"Bei Auffälligkeiten, die in der Regel im Rahmen der Abfuhr der jeweiligen Abfälle zu Tage treten, werden die Anfallstellen entsprechend notiert. Je nach Bewertung des Einzelfalls kommt es hier zu verschiedenen Maßnahmen durch die KreisWirtschaftsBetriebe Goslar als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger", erklärt Landkreissprecher Maximilian Strache. Die Maßnahmen reichten von der Möglichkeit einer Abfallberatung zur Unterstützung bei der korrekten Sortierung bis hin zur Nichtleerung des Abfallbehälters. Die Aufklärung über die richtige Entsorgung habe oberste Priorität. Hier werde im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die allgemeinen Informationen abgezielt, die auch auf der Website des Landkreises unter der Rubrik „Wie entsorge ich was“ bereitstehen. Als letztes Mittel bleibe das Stehenlassen der bereitgestellten Abfälle mit der erneuten Aufforderung zur Nachsortierung.
Akzeptanz zur umweltfreundlichen Entsorgung wecken
Es komme immer wieder vor, dass aus Unwissenheit, Sorglosigkeit oder Bequemlichkeit die Abfälle nicht getrennt würden. "Anstelle von Strafen ist es zunächst vorrangig das Ziel, mittels Aufklärung die Bereitschaft und die Akzeptanz zur umweltfreundlichen Entsorgung zu wecken. Eine Nichtleerung der bereitgestellten Abfallbehälter ist oftmals als deutliches Zeichen ausreichend", betont Strache.
Doch was wird den Bürgern in Fällen geraten, wo die Zuordnung des Mülls nicht eindeutig ist? Heißt es "Im Zweifel in den Restmüll" oder sind die Bürger verpflichtet, notfalls Gegenstände auch auseinanderzunehmen? "Grundsätzlich kann man diese Frage nicht so pauschal beantworten, da es durchaus auch auf den jeweiligen Abfallstoff ankommt, wie beispielsweise eine mögliche Betrachtung des Schadstoffpotentials oder seine Auswirkungen beim Verwertungsprozess", erklärt der Pressesprecher. So gehörten zum Beispiel Tapetenreste – aufgrund ihres Verschmutzungsgrades - nicht in die Papiertonne, sondern in den Restmüll. Gleiches gelte für benutzte Taschentücher oder aber auch die momentan in großen Mengen anfallenden Einwegmasken. Sonderabfälle gehörten ebenfalls nicht in die Restmülltonne. Hier gebe es das Schadstoffmobil oder das Sonderabfallzwischenlager auf der Abfallentsorgungsanlage „Im Heiligenholz“. Auch könnten dort Elektrokleingeräte wie Handys, Toaster, Fön abgegeben werden. Eine Entsorgung in der Restmülltonne vernichte hier wertvolle Ressourcen.
Trennen, wenn man es erwarten kann
"Von der Bevölkerung wird grundsätzlich eine Trennung verschiedener Abfallelemente nur erwartet, wenn dies typischerweise erwartet werden kann und dies auch händisch möglich ist. Hier sei die Trennung des Metalldeckels vom Einwegglas genannt. Der Metalldecke gehört in den gelben Wertstoffsack und das Einwegglas in den Depotbehälter für farbgetrenntes Glas", erläutert Maximilian Strache abschließend.
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