Goslar. Nach einer Anfrage der AfD-Kreisfraktion zum Tierschutz nahm der Landkreis auf der gestrigen Kreistagssitzung das Kreisveterinäramt in Schutz. Grund für die Anfrage gab ein Tierhalter in Upen, der unter Verdacht steht, seine Tiere schlecht zu behandeln.
Besorgte Bürger hatten sich mehrfach über den Tierhalter beschwert und auf die großen Missstände in der Haltung der Tiere hingewiesen. Bei jedem Hinweis reagierten Polizei und Veterinäramt. Allein wegen der Häufigkeit der Anfragen und Beschwerden hielt es die AfD-Fraktion nun für angebracht, sich mit Fragen an das Kreisveterinäramt zu richten.
Die AfD wollte wissen, wie sich der Ablauf der Dinge aus Sicht des Kreisveterinäramtes darstellt. Darauf antwortete die Verwaltung:
Im Kalenderjahr 2016 hat der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen zwei Hinweise auf vermeintliche Missstände in dem besagten Tierbestand erhalten. Dem Hinweis eines Bürgers vom 14.07.16 wurde noch am selben Tag, den Hinweisen zweier Bürgerinnen vom 08.09.16 am Folgetag nachgegangen. Beide amtstierärztlichen Kontrollen haben keine Hinweise auf tierschutzwidrige Haltungsbedingungen im Bestand erbracht. Bis zur Information durch die Polizei Liebenburg über das Auffinden verendeter Schweine sind keine weiteren Hinweise oder Anzeigen zu dieser Tierhaltung zur amtstierärztlichen Kenntnis gelangt.
Bürger hatten Eindruck eines Desinteresses der Verwaltung
Weiterhin wollte die Fraktion wissen, welche Kriterienerfüllt sein müssen, damit das Kreisveterinäramt eingreift und gegebenenfallsauch gegen den Willen eines Tierhalters den Schutz von Tieren nach den einschlägigen Gesetzen durchsetzt. Die beteiligten Bürger hätten den Eindruck eines Desinteresses der Verwaltung gehabt:
Im Grundsatz geht der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen jedem Hinweis aus der Bevölkerung auf vermeintliche Mängel in Tierhaltungen nach. Sollte sich im Rahmen einer amtstierärztlichen Kontrolle der geäußerte Verdacht bestätigen und somit eine Rechtsgrundlage im geltenden Tierschutzrecht bestehen, werden die Mängel entweder bei einem einsichtigen Tierhalter einvernehmlich oder aber durch ordnungsbehördliche Maßnahmen auch gegen den Willen des Tierhalters beseitigt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können Verstöße im weiteren Verlauf zusätzlich auch durch Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren geahndet werden.
Abschließend hätte die AfD gerne gewusst, welche Schlüsse das Veterinäramt aus den Vorgängen ziehen würde:
Das Ergebnis der hier durchgeführten amtstierärztlichen Untersuchung der verendeten Schweine war die Grundlage für die Einleitung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Die weiteren in dieser Sache hier vorhandenen Akten - die Ereignisse aus dem Jahr 2016 betreffend - sind auf entsprechende Anforderung an die Staatsanwaltschaft Braunschweig übersandt worden. Der aktuelle Stand des laufenden staatsanwaltschaftlichen Verfahrens ist hier nicht bekannt. Auf die etwaige Verhängung eines Tierhaltungsverbotes im Rahmen eines abschließenden Gerichtsurteils oder Strafbefehls hat der Landkreis Goslar keinen Einfluss.
Die Verwaltung betonte bei der mündlichen Beantwortung der Fragen in der Kreissitzung das starke Vertrauen, das sie in ihr Kreisveterinäramt steckt.
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