Goslar. Am gestrigen Donnerstag wurde bekannt, dass das Braunschweiger Verwaltungsgericht die Klage des Goslarer Oberbürgermeisters ablehnt. Dr. Oliver Junk wollte sich mit der Klage seinen Platz im Kreistag erkämpfen. Und das will das Stadtoberhaupt offenbar noch immer. Auf seiner Twitterseite verkündet der OB, dass er in Berufung gehen will.
Junk hatte sich bei der Kreistagswahl 2016 als Kandidat für die CDU aufstellen lassen und einen Sitz im Kreistag anvisiert. Tatsächlich wurde er für den Wahlkreis Goslar Nord in den Kreistag gewählt. Der Landkreis aber stellte unter Berufung auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz fest, dass die Wahl des Klägers als abgelehnt gelte, weil das Gesetz vorsehe, dass bestimmte Personengruppen nicht als Abgeordnete im Kreistages vertreten sein dürfen - darunter auch hauptamtliche Bürgermeister von Gemeinden, die dem Landkreis angehören. Der Oberbürgermeister legte daraufhin Einspruch gegen die Entscheidung des Landkreises ein und klagte vor dem Verwaltungsgericht auf seinen Sitz. Junk begründete dies damit, dass die gesetzliche Regelung das Wahlrecht einschränken und damit gegen die Verfassung verstoßen würde.
Das Gericht hat jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen die Berufung zugelassen, über die dann das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu entscheiden müsse. Dr. Oliver Junk will ganz offenbar von seinem Recht gebrauch machen und kommentiert auf einen Zeitungsbericht zum Urteil auf Twitter: "Erste Instanz, also schön langsam. An den entscheidenden Stellen war der Vorsitzende Richter schwammig genug. Werde in jedem Fall in Berufung gehen."
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