Öffentliches Grillen ist tabu


In Parks und auf öffentlichen Flächen darf nicht gerillt werden. Foto: Anke Donner
In Parks und auf öffentlichen Flächen darf nicht gerillt werden. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Goslar. Bei Temperaturen über 30 Grad wächst auch die Lust des Verzehrens warmer Speisen vom Grill im Freien. Wem weder Balkon noch Garten zur Verfügung steht, hat es jedoch in Goslar nicht leicht: Auf allen öffentlich zugänglichen Flächen im Stadtgebiet ist offenes Feuer, insbesondere das Grillen, untersagt.

„Im Paragraph 2, Buchstabe G, der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Goslar ist das geregelt.“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Besagter Paragraph regelt die Benutzung öffentlicher Straßen und Anlagen, im Abschnitt G heißt es „offene Feuer zu entzünden und zu unterhalten, insbesondere zu grillen“ sei auf öffentlichen Straßen und Anlagen untersagt. Bei Zuwiderhandlung muss mit Strafen gerechnet werden.

Wohin nun?


Wohin also zum Grillen, wenn keine eigene Freifläche zur Verfügung? Die Google-Suche nach Grillplätzen in Goslar spuckt tatsächlich keinen Eintrag in der Nähe des Stadtgebietes aus. Der Grillplatz an der „Bärenhöhle“ am Steinberg ist nicht verzeichnet. Seitens der Stadtverwaltung konnte man ebenfalls nicht sagen, ob dort das Grillen erlaubt ist, denn eigentlich gehöre dieser auch zum öffentlichen Raum und falle daher unter besagten Paragraphen der Stadt-Verordnung. Grundsätzlich ist nur dort das Grillen erlaubt, wo auch ausdrücklich darauf hingewiesen wird.