Polizei kontrollierte im Oberharz: TÜV-Vergehen im Fokus

Auch für Fahrer von Motorrollern und E-Scootern gibt es ab März eine Änderung zu beachten.

Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle
Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Clausthal-Zellerfeld. Polizeibeamte des Kommissariats Oberharz führten am Montag zahlreiche Kontrollen hinsichtlich abgelaufener TÜV-Untersuchungen an diversen Kraftfahrzeugen durch. Darüber informiert die Polizei in einer Pressemeldung.



Hierbei konnten an mindestens fünf Kraftfahrzeugen entsprechende Mängel (TÜV abgelaufen) festgestellt werden. Die Halter der Kraftfahrzeuge wurden entsprechend mittels Verwarn- oder Bußgelder geahndet.

Ab März neue Farbe


Weiterhin erinnert die Polizei daran, dass an entsprechenden Motorrollern / E-Scootern ab dem 1. März eine neue Pflichtversicherung bei der Versicherung zu beantragen ist (Farbe des Versicherungskennzeichens von grün 2022 auf schwarz 2023. Sollten ab dem 1. März Fahrer ohne gültige Pflichtversicherung unterwegs sein, droht ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.


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