Polizei warnt vor angeblichen Gewinnversprechen


Die Polizei warnt eindringlich vor falschen Gewinnbenachrichtigungen. Symbolfoto: Anke Donner
Die Polizei warnt eindringlich vor falschen Gewinnbenachrichtigungen. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Goslar. Aufgrund einiger Vorfälle warnt die Polizei vor angeblichen Gewinnversprechen. Dreiste Betrüger versuchen mit falschen Gewinnbenachrichtigungen ihren Opfern Geld oder Gutscheine zu ergaunern. 

Am Dienstag, 12. Januar gegen 9.50 Uhr, nahm eine Vienenburgerin zu Hause den Anruf einer weiblichen Person, die sich mit Meier vorstellte und für einen Sicherheitsdienst, beziehungsweise Notar arbeite, entgegen. Ihr wurde ein Geldgewinn in Höhe von 48.000  Euro in Aussicht gestellt. Zur Übergabe des angeblichen Gewinns müssten 900 Euro Gebühren in Form von Gutscheinen eines Online-Kaufhauses, hier Amazon-Gutscheine, bei einer örtlichen Drogerie von der Geschädigten gekauft und übergeben werden. Erst dann werde der Gewinn ausgezahlt. In der Folge meldete sich die Anruferin erneut und forderte nunmehr telefonisch die Codes der Amazon- Gutscheine. In Rücksprache der Geschädigten mit ihrem Lebensgefährten wurde sie schließlich noch vor dem letzten Anruf aufmerksam und informierte die Polizei.

Ein weiterer gleichgelagerter Fall ereignete sich eine Woche später zum Nachteil eines 81-jährigen Bad Harzburgers, der den Betrug ebenso vorzeitig bemerkte und meldete. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor Gewinnversprechen am Telefon, insbesondere, wenn der Anrufer fordert, in Vorkasse (Übermittlung von Gutscheincodes oder auch Überweisungen) treten zu müssen. Überweisen sie niemals per Vorkasse Geld an Personen oder Unternehmen, die sie nicht kennen. Derartige Bargeldtransfers (Western Union) oder über Gutscheincodes aus Supermärkten (Amazon, Zalando, pp.) sind unmittelbar nach der Einzahlung bzw. Übermittlung nicht mehr rückholbar. Lassen sie sich von angeblich deutschen Rufnummern vermeintlicher Rechtsanwälte, Notare oder sogar der Polizei nicht beeindrucken, da diese vorgetäuscht sind. Darüber hinaus sollten keine persönlichen Informationen wie zum Beispiel Adressen, Kontodaten, Kreditkartennummern mitgeteilt werden."


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