Polizeikontrollen gegen Ablenkung im Straßenverkehr

Bei Kontrollen in Goslar und Langelsheim wurden drei Fahrer erwischt, die ihr Mobiltelefon genutzt hatten.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Goslar/Langelsheim. Am gestrigen Montag führten Beamte der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Goslar in der Zeit von 9.15 bis 13.15 Uhr im Reiseckenweg in Goslar und in der Zeit von 13.15 bis 15.15 Uhr in der Langen Straße in Langelsheim Schwerpunktkontrollen im Rahmen einer länderübergreifenden Aktion zur "Ablenkung im Straßenverkehr" durch. Sie wurden dabei von Einsatzkräften der Polizeistation Langelsheim und der Bereitschaftspolizei Braunschweig unterstützt. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet, wurden insgesamt drei Verstöße geahndet, acht davon zum eigentlichen Schwerpunkt.


Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordere grundsätzlich die uneingeschränkte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Dies gelte in besonderem Maße natürlich für Autofahrer. Zunehmend werde allerdings beobachtet, dass diese durch das Telefonieren mit einem Handy oder die Nutzung anderer Funktionen, wie zum Beispiel Messenger-Diensten, vom Verkehrsgeschehen abgelenkt würden. Ablenkung am Steuer jedoch verringere die Aufmerksamkeit mit der Folge, dass gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu spät erkannt würden und zu Verkehrsunfällen mit schweren Folgen führten. Untersuchungen dazu hätten aufgezeigt, dass gerade die Nutzung von Kommunikationsmitteln während der Fahrt das Unfallrisiko um mindestens das Vierfache erhöhe.

Die Kontrollen werden fortgesetzt


Die in diesem Zusammenhang erfolgenden polizeilichen Maßnahmen sollten bei den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer das Bewusstsein für Ursache und Folgen stärken. Im Rahmen der an den genannten Örtlichkeiten erfolgten stationären Verkehrskontrollen mussten insgesamt 20 Verstöße, darunter einmal Verdacht einer Straftat nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, dreimal Benutzung des Mobiltelefons, acht Verstöße gegen die Gurtpflicht, ein Vorfahrtverstoß, fünfmal Bauartveränderung, einmal Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz und eine sonstige Verkehrsordnungswidrigkeit, geahndet werden. Die Kontrollen werden fortgesetzt.


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