Priesmeier: „Einsatz von wirksamen Antibiotika reduzieren"


Der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier fordert: "Einsatz von besonders wirksamen Antibiotika muss reduziert werden!“Foto:  Alec Pein
Der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier fordert: "Einsatz von besonders wirksamen Antibiotika muss reduziert werden!“Foto: Alec Pein | Foto: Alec Pein



Region. „Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutzes und Lebensmittelsicherheit hat sich die Abgabemenge von Antibiotika in der Tierhaltung zwischen 2011 und 2015 von 1.706 auf 837 Tonnen halbiert, jedoch stieg gleichzeitig die verabreichte Menge von Reserveantibiotika drastisch an.

So wurden zum Beispiel letztes Jahr 82 Prozent mehr Fluorchinolone verordnet als noch in 2011 und der Einsatz von Cephalosporinen ist alleine von 2014 auf 2015 um 52 Prozent gestiegen“, teilt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier mit.

„Die Zahlen verdeutlichen, dass wir bei der Antibiotikareduktion in der Tiermedizin auf dem richtigen Weg sind. Doch wir haben nichts gewonnen, wenn zwar in der Summe die Menge der verabreichten Antibiotika sinkt, gleichzeitig aber Reserveantibiotika häufiger verordnet werden. Wir brauchen daher effektivere Maßnahmen und Regelungen, um gezielter die Abgabe von Antibiotika auf das tatsächlich notwendige Maß zu reduzieren. Hier sind Tierhalter, Veterinäre und Politik gleichermaßen gefragt. Weitere Anstrengungen für ein besseres Hygiene- und Gesundheitsmanagement in den Ställen, eine effektivere Arzneimittelüberwachung und ein klarerer Rechtsrahmen sind dringend notwendig“, erklärt Priesmeier. Vor diesem Hintergrund müsse zukünftig über die Tierärztliche Hausapotheken-Verordnung geregelt werden, dass Tierärzte Reserveantibiotika im Rahmen der Umwidmung nur in begründeten Ausnahmefällen einsetzen dürfen und Antibio-gramme erstellen. „Bund und Länder dürfen sich nicht länger gegenseitig blockieren. Mehr als zwei Jahre Verhandlungen sind genug“, so Priesmeier.

Außerdem müssen auch die Mortalitätsraten der Nutztierbestände in die Gesamtbewertung der Betriebe mit einfließen. „Nur so bekommt man ein klares Bild über die tatsächliche Situation im Tierbestand. Darüber hinaus muss die Bundesregierung zügig EU-Recht umsetzen und eine verpflichtende, tierärztliche Bestandsbetreuung gesetzlich vorgeben. Wir brauchen pro Betrieb einen verantwortlichen Tierarzt, der den Überblick hat“, fordert Priesmeier abschließend.


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