Goslar. Zur Neuregelung der Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofes hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referenten-Entwurf vorgelegt. „Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Gesetzentwurf wesentliche Forderungen der SPD aufgreift.
Der Renteneintritt soll für Landwirte einfacher und flexibler werden, denn die derzeit geltende Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Die Hofabgabe ist ein wesentliches Kriterium für den Bezug einer landwirtschaftlichen Altersrente“, erklärt der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Wilhelm Priesmeier. „Der Gesetzentwurf übernimmt wesentliche Forderungen der SPD. Wir haben die rentenrechtliche Stellung der Ehegatten verbessert, denn die derzeitige Rechtslage führt gerade in diesem Punkt zu einer echten Benachteiligung der Ehepartner. Profitieren werden von den Gesetzesänderungen vor allem die Frauen. Für sie werden Hemmnisse für einen eigenständigen Rentenbezug abgebaut“, so Priesmeier.
„Wir haben die zulässige Rückbehaltsfläche von derzeit 25 Prozent auf 99 Prozent der Mindestgröße eines landwirtschaftlichen Betriebes angehoben“, so Priesmeier. „Wir haben durchgesetzt, dass die Rentenansprüche, angepasst an das allgemeine Rentensystem, steigen, wenn der Betrieb über das 65. Lebensjahr hinaus weiter bewirtschaftet wird. Wir haben erreicht, dass ein Landwirt seinen Betrieb in eine neue oder bereits bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts einbringen kann, ohne aus dem Unternehmen ausscheiden zu müssen“, erklärt Priesmeier. „Notwendig ist dabei, die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die betroffenen Landwirte zu beobachten. Auch müssen die Auswirkungen auf die Ausgaben der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung verfolgt werden“, so Priesmeier abschließend.
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