Goslar. Heute fanden die abschließenden Verhandlungen zum Düngegesetz und zur Düngeverordnung statt. Für die SPD haben Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus und Dr. Wilhelm Priesmeier über 15 Punkte zwischen Bundestag, Bundes- und Landesregierungen verhandelt.
„Wir haben beim Düngerecht endlich einen Durchbruch erzielt. Dieser trägt eine klare sozialdemokratische Handschrift! Mit dem Ergebnis von heute schaffen wir für unsere Landwirtschaftsbetriebe endlich Rechtssicherheit, ohne dabei die Belange der Umwelt zu vernachlässigen“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus.
Ein großer Erfolg sei, dass viehintensive Betriebe größer 2,5 Großvieheinheiten je Hektar und alle gewerblichen Betriebe ab 2018 die Stoffstrombilanz für Stickstoff und Phosphat durchführen müssten. Ausnahmen bestünden für kleinbäuerliche Betriebe mit geringer Flächenausstattung. „Ab 2023 werden zudem alle Betriebe die Stoffstrombilanz anwenden müssen. Nun bekommen wir endlich eine ehrliche Nährstoffbilanzierung und setzen damit schließlich unsere Forderungen aus dem Koalitionsvertrag um. Dies haben wir nur unserer Beharrlichkeit gegenüber unserem Koalitionspartner zu verdanken“, unterstrich Dr. Priesmeier.
Bundeslandwirtschaftsminister ist jetzt in der Pflicht, nächste Woche zu liefern
Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe zugesichert, bis zum Ende der kommenden Sitzungswoche einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorzulegen, der die heutigen Ergebnisse berücksichtige. Anschließend könne das Düngegesetz in der letzten Sitzungswoche im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden und der Bundesrat könnte am 31. März Gesetz und Verordnung beschließen. „Der Bundeslandwirtschaftsminister ist jetzt in der Pflicht, nächste Woche zu liefern. Auch vor dem Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof muss nun zügig, aber auch gründlich, im Bundeslandwirtschaftsministerium gearbeitet werden. Mit dem heutigen Kompromiss verbinden wir die Hoffnung, dass wir der EU ein großes Stück entgegen gekommen sind und sie von einer Weiterverfolgung der Klage und damit eine Strafe in dreistelliger Millionenhöhe abwenden können“, hoben die beiden SPD-Politiker heute in Berlin hervor.
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