Prozess gegen Lehrerin wegen Kindesmissbrauchs: Urteil gefallen

Die Frau war angeklagt, weil sie ihren eigenen Sohn missbraucht haben soll. Ebenfalls angeklagt war ihr früherer Lebensgefährte, ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Goslar. Seit dem 10. März wurde vor der 2. Strafkammer am Landgericht Braunschweig der Prozess gegen eine Lehrerin aus Goslar und ihren ehemaligen Lebensgefährten geführt. Beide wurden des Kindesmissbrauchs beschuldigt. Nun sind die Urteile gefallen.



Es war ein Fall, der für Aufsehen und großes Entsetzen gesorgt hatte: Die damals 47-jährige Frau soll über ein Datingportal den ebenfalls Mitangeklagten (damals 65) kennengelernt haben und eine Beziehung mit ihm eingegangen sein. Im September 2021 soll sie dann sexuelle Handlungen an ihrem damals 7-jährigen Sohn vorgenommen und davon zwei Fotos angefertigt haben, die sie dem Mann zusandte, "weil sie wusste, dass dieser sich darüber freuen werde", wie es auf Anfrage seitens der Staatsanwaltschaft im November geheißen hatte.

Bei einem Besuch in der Wohnung der Frau soll es zudem zum Missbrauch an dem Jungen durch den Beschuldigten gekommen sein. Die Angeklagte soll außerdem im September und Oktober 2021 weitere Nacktfotos ihrer 7 und 9 Jahre alten Söhne mit eindeutig sexuellem Bezug gemacht und an den Mann verschickt haben.

Hinweis aus Berlin


Ans Licht gekommen war das Ganze, weil die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte gegen den Mann ermittelt und die Strafverfolgungsbehörden auf den Fall in Goslar aufmerksam gemacht hatte. Im Zuge der Ermittlungen in Berlin wurden auch Chatnachrichten und Bilddateien mit Bezug nach Goslar sichergestellt.

Das forderte die Staatsanwaltschaft


Wie es auf Anfrage von regionalHeute.de seitens des Landgerichtes heißt, hatte die Staatsanwaltschaft für die Angeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Für den Angeklagten hatte sie, unter Einbeziehung einer anderen Strafe, eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung der Angeklagten hatte für diese eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten gefordert, der Verteidiger des Angeklagten hatte einen Freispruch gefordert.

So lauten die Urteile


Die Kammer hat die angeklagte Frau am gestrigen Mittwoch wegen des Herstellens und der Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt worden.

Der ebenfalls angeklagte Mann ist wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Einziehung einer anderen Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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