Harz. "Die Rainbow Family hat unerlaubtes Camping im Landschaftsschutzgebiet zu unterlassen", so lautet das Verbot, welches die Landkreise Göttingen und Goslar nun ausgesprochen haben. Ein entsprechendes Betretungs- und Aufenthaltsverbot wurde erlassen. Dies teilt der Landkreis Goslar mit.
Aufgrund einer nicht angemeldeten Großveranstaltung in einem gemeindefreien Landschaftsschutzgebiet zwischen Bad Grund und Clausthal Zellerfeld nahe den Hahnebalzer Teichen und dem Taternplatz haben die Landkreis Göttingen und der Landkreis Goslar ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot in einem rund 200 Hektar großen Gebiet erlassen. Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, wurde eine Allgemeinverfügung zur Durchsetzung eines Betretungs- und Aufenthaltsverbotes zum Schutz der freien Landschaft sowie des Landschaftsschutzgebietes Harz und nicht zuletzt um die erhöhte Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmenden und der Rettungskräfte zu minimieren in Kraft gesetzt.
Damit werden die derzeit rund 1.000 Teilnehmer der nicht-angemeldeten Zusammenkunft aufgefordert, das Gebiet zu verlassen.
Die Rainbow Family ist da
Seit Sonntag, 11. August 2024, haben sich bereits circa 1.000 Mitglieder der sogenannten „Rainbow Family“ im Landschaftsschutzgebiet zwischen den Hahnebalzer Teichen und dem Taternplatz zu einer nicht-genehmigten Versammlung (Gathering) zusammengefunden. Zuvor war die Rainbow-Jüngerschaft im Landkreis Northeim durch die Stadt Uslar aufgefordert worden, die dort illegal aufgeschlagenen Zelte abzubrechen. Die Zahl der Teilnehmenden steigt weiter, wozu die erhöhte mediale Aufmerksamkeit beiträgt.
Gespräche mit den Teilnehmenden, sich an Vorschriften zu halten und beispielsweise offenes Feuer zu löschen, blieben ergebnislos und wurden seitens der Behördenvertreter abgebrochen. Versuche, eventuell geeignete Grundstücke als Ausweichfläche anbieten zu können, blieben bisher ebenso ergebnislos.
Zu riskant
„Jeder Veranstalter weiß, welchen logistischen Aufwand man betreiben muss, um eine Veranstaltung dieser Größe zu organisieren, die sicher
durchgeführt werden kann“, sagt Kreisrätin Marlies Dornieden in einer Stellungnahme. Man könne nicht einfach im Hochsommer irgendwo im Wald oder am Waldrand zusammenkommen, offenes Feuer machen und ohne sanitäre Einrichtungen eine Großveranstaltung stattfinden lassen. Dies erhöht zudem tagtäglich auch das das Risiko einer möglichen Infektion.
Campen im Landschaftsschutzgebiet sei darüber hinaus grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Anmeldungspflicht öffentlicher Veranstaltungen dient zum einen der Sicherheit und liegt zum anderen im Interesse der Organisierenden: Ob auf einem Privatgelände oder im öffentlichen Raum – Veranstalter eines öffentlichen Ereignisses sind verantwortlich für den Schutz und die Sicherheit der Besucher, Helfer, Nachbarn und der Öffentlichkeit. „Wegen Waldbrandgefahr sind weder große noch kleine Feuer zulässig, mehrere hundert Menschen, unter anderem auch Kleinkinder, und wild geparkte Fahrzeuge würden im Ernstfall eine Rettung erschweren beziehungsweise unmöglich machen“, erläutert Marlies Dornieden, Dezernentin für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr, weiter.
Goslars Landrat Dr. Alexander Saipa ergänzt, dass erst Anfang des Monats mehr als 400 Einsatzkräfte der Feuerwehr das Szenario eines Waldbrandes im Goslarer Kreisgebiet in einer großangelegten Übung geprobt haben: „Wir können nun nicht einfach zusehen und fahrlässig einen möglichen Ernstfall durch tausende wilde Camper produzieren lassen, die keinerlei Sicherheitsmaßnahmen erkennen lassen und bislang auch keine Einsicht zeigen. Der Schutz unserer Bevölkerung und der Natur hat bei uns höchste Priorität.“
mehr News aus Goslar