Rauchmelderpflicht - Die Feuerwehr Goslar hilft bei Fragen

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Seit dem 1. Januar sind Rauchmelder Pflicht. Für Fragen steht die Feuerwehr Goslar gern zur Verfügung. Foto: Anke Donner
Seit dem 1. Januar sind Rauchmelder Pflicht. Für Fragen steht die Feuerwehr Goslar gern zur Verfügung. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Goslar. Die Freiwillige Feuerwehr Goslar weist noch einmal darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2016 eine Rauchmelderpflicht besteht. Zudem steht sie bei Fragen rund um das Thema Rauchwarnmelder und der Einbaupflicht zur Verfügung und ist gerne Ansprechpartner.

Monatlich verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchgasvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Die Brandschäden im Privatbereich liegen jährlich bei einer Milliarde Euro. Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf kann der Mensch nicht riechen. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Das gilt auch für Tiere. Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.Wie wichtig ein Rauchmelder sein kann, zeigte ein Einsatz der Feuerwehr Goslar im August. In Oker konnten zwölf Menschen aus einem Mehrfamilienhaus gerettet werden, weil der Rauchmelder frühzeitig anschlug (regionalGoslar.de berichtete).

Ab dem 1. Januar Pflicht


Seit dem 20. März 2012 besteht in Niedersachsen die Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten und ab dem 1.November 2012 für Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015. Rauchmelder müssen im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren angebracht werden. Diese Regelung wird in der Niedersächsischen Bauordnung ( NBauO ) §§ 44 beschrieben. Häufig kommen Fragen auf, was passiert wenn Keine Rauchmelder installiert werden. Es gibt zu Zeit keine Kontrollen ob und wo Rauchmelder installiert wurden. Aber sollten bei einem Feuer Personen zu Schaden kommen, könnte ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden. Dies wird dann als Verstoß gegen die Bauordnung gewertet. Die Versicherung kann auch bei einem Brandfall die Leistungen kürzen. Denn die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sind laut der Landesbauordnung die Mieter zuständig. Hierzu gehört die Überprüfung zur Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel. Im Idealfall übernimmt der Vermieter die gesetzliche Pflicht zur Wartung der Rauchmelder. Die Wartungskosten können dann über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.

Das Fazit der Feuerwehr Goslar: Rauchmelder können Leben retten, denn Rauchmelder schlafen nie und sind immer zu Hause. Durch den Einsatz hochwertiger Rauchmelder schützen Sie Ihr Eigentum und Ihr Leben.
Bei Fragen rund um das Thema Rauchwarnmelder ( - Pflicht ), nehmen Sie ruhig Kontakt mit Ihrer Feuerwehr Goslar auf.


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