Goslar. Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat gestern den Entwurf des Niedersächsischen Informationszugangsgesetzes (NIZG) vorgestellt und in die Verbandsanhörung gegeben. Dazu äußert sich die Landtagsabgeordnete Julia Willie Hamburg (Grüne).
„"Informationsfreiheit ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern. Wir drehen das Prinzip um: Während heute der Bürger begründen muss, warum er eine bestimmte Information erhalten möchte, müsste sich künftig die Behörde rechtfertigen, wenn sie den Zugang zu Informationen verweigern will“, sagte die grüne Abgeordnete Julia Willie Hamburg. Ein solches Gesetz ist ein wichtiger Beitrag für mehr Transparenz, weil es interne Entscheidungsvorgänge der Behörden öffentlich und damit überprüfbar macht. Das ist beispielsweise mit Blick auf die Korruptionsprävention sinnvoll.
„Zu einem modernen demokratischen Staat passt eine offene und transparente Verwaltung: Der geschlossene Aktendeckel hat ausgedient. Mit dem Prinzip des preußischen Amtsgeheimnisses ist Schluss! Wir legen Wert auf die Mitwirkung und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger“, so Julia Willie Hamburg. „Aufgabe von Politik und Verwaltung muss es sein, die Beweggründe für ihr Handeln den Bürgerinnen und Bürgern zu verdeutlichen. Aus meiner Sicht erhöht sich so die Identifikation mit dem Gemeinwesen und motiviert zum Engagement.“
Die bisherigen Erfahrungen mit entsprechenden Gesetzen in anderen Bundesländern seien insgesamt positiv, erklärt Hamburg „Es kommt dort weder zu einer übermäßigen Belastung der Behörden noch zum Verrat sicherheitsrelevanter Informationen.“ Auch der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf enthalte Klauseln, die den Schutz sicherheitsrelevanter und geheimdienstlicher Informationen sicherstellen.
Zum Hintergrund: Bisher sind staatliche Akten grundsätzlich vertraulich und es müssen besondere Gründe vorliegen, damit Bürgerinnen und Bürgern Zugang dazu gewährt wird. Auch Journalisten stoßen immer wieder an Grenzen der Recherchemöglichkeiten, wenn ihnen die Einsicht in wichtige Akten verwehrt wird. Das NIZG soll gewährleisten, dass jede Bürgerin und jeder Bürger freien Zugang zu behördlichen Informationen erlangen kann. Kern des Gesetzentwurfs ist wie bei jedem Informationsfreiheitsgesetz der voraussetzungslose Anspruch auf Informationszugang (§ 1 NIZG-E). Derzeit erhalten Bürgerinnen und Bürgern nur ausnahmsweise Einblicke in Verwaltungsvorgänge, etwa wenn sie als Verfahrensbeteiligte ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis von Akteninhalten geltend machen können.
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