Goslar/Berlin. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne weist auf den Start der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes hin. Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Insgesamt stellt der Bund dafür 35 Milliarden Euro bereit. Dies berichtet das Berliner Büro des Abgeordneten.
Kühne: "In vielen Gesprächen mit Geschäftsleuten in meinem Wahlkreis konnte ich mich von der Dringlichkeit weiterer Bundeshilfen für Unternehmen und Selbstständige überzeugen. Mit der Überbrückungshilfe des Bundes haben wir nun ein Instrument geschaffen, um zielgerichtet den Branchen zu helfen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind. Ich möchte daher allen Unternehmen mit entsprechenden Einbußen empfehlen, einen Antrag zu stellen."
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Auch Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb und gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen können einen Antrag stellen. Die Antragsstellung erfolgt über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die sich vorher online auf dem Portal registrieren müssen.
Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Aufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können in Höhe einer Pauschale von 10 Prozent der Fixkosten geltend gemacht werden. Reisebüros können auch Provisionsausfälle bei coronabedingt stornierten Reisen geltend machen.
Maximale Überbrückungshilfe
Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate.
Anträge sind bis spätestens 31. August bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
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