Saipa: „Kommunale Mitbestimmung ist ein wichtiger Schritt zur Integration"


Der SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Alexander Saipa, der als Mitglied des rot-grünen Arbeitskreises Migration und Teilhabe diesen Antrag von Anfang unterstützt hat, zum zum kommunalen Wahlrecht für Drittstaatsangehörige. Foto: SPD Niedersachsen.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Alexander Saipa, der als Mitglied des rot-grünen Arbeitskreises Migration und Teilhabe diesen Antrag von Anfang unterstützt hat, zum zum kommunalen Wahlrecht für Drittstaatsangehörige. Foto: SPD Niedersachsen. | Foto: SPD Niedersachsen.



Goslar/Hannover. Der SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Alexander Saipa äußert sich zum kommunalen Wahlrecht für Drittstaatsangehörige und teilte mit, dass sich Niedersachsen der Bundesratsinitiative für Grundgesetzänderung anschließt.

Niedersachsen hat sich heute einer Bundesratsinitiative des Landes Rheinland- Pfalz zur Änderung des Artikel 28 Grundgesetz angeschlossen. Damit wird ei- nem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen Rechnung getragen. Zusammen mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz setzt sich die rot-grüne Niedersächsische Landesregierung dafür ein, künftig auch ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die keinem EU-Land angehören und dauerhaft hier leben, die Teilnahme an den Kommunalwahlen zu ermöglichen.

Der Abgeordnete Saipa, der als Mitglied des rot-grünen Arbeitskreises Migration und Teilhabe diesen Antrag von Anfang unterstützt hat, erläutert: „Damit auf Landesebene Regelungen getroffen werden können, die es Menschen, die hier bereits viele Jahre leben und die in der örtlichen Gemeinschaft tief verwurzelt sind und lediglich keinen deutschen Pass oder den eines anderen EU- Staates besitzen, ermöglichen, bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abzugeben, ist eine Verfassungsänderung notwendig. Dadurch ermöglichen wir Teilhabe und eröffnen Menschen die Chance, die Gegebenheiten bei ihnen vor Ort mit zu beeinflussen.“

"Derzeit sind neben deutschen Staatsangehörigen nur Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union berechtigt, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Durch die entsprechende Verfassungsänderung bestünde für die Länder die Möglichkeit, Drittstaatsangehörigen, die von politischen Ent- scheidungen vor Ort genauso betroffen sind wie Deutsche und Unionsbürger, ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen. Menschen engagieren sich vor Ort unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, auch Angehörige von Nicht-EU-Staaten sind Mitglieder in Vereinen und prägen das Leben vor Ort mit.", stellt Saipa fest. „Die Möglichkeit der kommunalen Mitbestimmung ist ein wichtiger Schritt zur Integration, um jemanden zu einem vollwertigen Mitglied der örtlichen Ge- meinschaft zu machen. Das haben wir in unserem Koalitionsvertrag festge- schrieben und daran halten wir uns auch“, so Saipa abschließend.


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