Schonzeit: Auch im heimischen Garten Rücksicht nehmen


Um wildlebende Tiere beim Brüten oder der Aufzucht des Nachwuchses nicht zu stören, ist in der Zeit von März bis September besondere Rücksicht erforderlich. So ist beispielsweise ein radikaler Rückschnitt von Hecken, Büschen und Sträuchern in dieser Zeit gesetzlich verboten. Symbolfoto: Pixabay
Um wildlebende Tiere beim Brüten oder der Aufzucht des Nachwuchses nicht zu stören, ist in der Zeit von März bis September besondere Rücksicht erforderlich. So ist beispielsweise ein radikaler Rückschnitt von Hecken, Büschen und Sträuchern in dieser Zeit gesetzlich verboten. Symbolfoto: Pixabay

Goslar. Der richtige Zeitpunkt, um Hecken und Sträucher zu schneiden oder zu roden, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab – nicht zuletzt vom Wetter. Was offensichtlich aber nicht jeder weiß: Größere Schnittmaßnahmen an Hecken und Büschen unterliegen auch im eigenen Garten gesetzlichen Bestimmungen und sind vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres bundesweit verboten. Das berichtet der Landkreis Goslar.


Dennoch würden die Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes immer wieder für Irritationen sorgen oder werden falsch interpretiert. Bei der unteren Naturschutzbehörde (uNB) des Landkreises Goslar seien seit Beginn der siebenmonatigen Schonzeit bereits zahlreiche Beschwerden und Anzeigen eingegangen. In elf Fällen habe die Behörde Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Der Landkreis Goslar weist aus aktuellem Anlass deshalb darauf hin, dass der Rückschnitt, das „auf den Stock setzen“ sowie die vollständige Beseitigung von Hecken, Büschen und Sträuchern gegenwärtig nicht erlaubt ist. Zulässig sei aktuell lediglich ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des diesjährigen Zuwachses. Dabei sei jedoch dringend auf den Artenschutz zu achten, denn die Schonzeit von März bis Ende September diene insbesondere auch dem Schutz der heimischen Tierwelt.

Lebensraum für Tiere


Hecken, Büsche und Sträucher seien nicht nur attraktive, belebende Elemente in Garten und Landschaft, sondern würden auch vor Erosion schützen, klimaregulierend wirken und als Windschutz dienen. Zudem würden sie vor allem in besiedelten Gebieten unzähligen Tierarten einen Lebensraum bieten.

Neben den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes gebe es im Landkreis Goslar eine Gehölzschutzverordnung, die auf den Schutz von Hecken und Bäumen außerhalb von Ortschaften abziele.
Die Verordnung gelte allerdings nicht innerhalb von Waldflächen, Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie im Nationalpark Harz. Vor dem Rückschnitt von Hecken respektive dem Fällen von Bäumen sei ein Blick in die Verordnung sinnvoll. Diese ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.landkreis-goslar.de) einsehbar. Wer auf Nummer Sicher gehen wolle und im Paragraphendschungel die Übersicht verliert, könne sich selbstverständlich auch gerne unter der (05321) 76-678 an die untere Naturschutzbehörde des Landkreises wenden.


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