Goslar. Damit schulpflichtige Kinder im Schuljahr 2020/2021 in die erste Klasse starten können, müssen ihre Eltern sie rechtzeitig anmelden. Die Goslarer Grundschulen bieten dazu Termine im Mai an. Das teilt die Stadt Goslar mit.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 werden alle Mädchen und Jungen schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Oktober 2019 bis zum 1. Oktober 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, die also zwischen dem 2. Oktober 2013 und dem 1. Oktober 2014 geboren sind.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Einschulung ein Jahr verschieben?
Ebenso können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch ihres Kindes, welches das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 1. Oktober vollendet, hinausschieben, sodass es erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Möglich macht das eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, die im März vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Voraussetzung ist eine schriftliche Erklärung der Eltern gegenüber der Schule bis zum 1. Mai des Jahres, in dem die Schulpflicht beginnt. Einer Begründung bedarf es nicht.
Alle zum Schuljahresbeginn 2020/21 einzuschulenden Kinder sind von Ihren Erziehungsberechtigten bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule anzumelden, der die Kinder aufgrund ihres Wohnsitzes zugeordnet sind – gemäß der Satzung der Stadt Goslar über die Festlegung der Schulbezirke für die Goslarer Grundschulen und Schulkindergärten. Diese Schulbezirkssatzung finden Sie im Internet unter www.goslar.de/stadt-buerger/stadtverwaltung/ortsrecht. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss er dies nachweisen.
Für Sprachtests sind die Kitas zuständig
Bislang war es Aufgabe der Schulen, den Sprachstandes eines Kindes festzustellen. Das passierte in der Vergangenheit zumeist bereits im Zuge der Schulanmeldung. Aufgrund der Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zum 1. August 2018 wurde die Zuständigkeit für die Sprachstandsfeststellung und die vorschulische Sprachförderung jedoch nunmehr von den Grundschulen in die Kindertageseinrichtungen verlagert, soweit die kommunalen oder freien Träger besondere Sprachfördermaßnahmen anbieten, die nicht in der Verantwortung der Schule durchgeführt werden.
Für alle Kinder, die vor der Einschulung keine Kindertageseinrichtung besuchen, obliegt die Pflicht zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung weiterhin den Schulen. Sie hat zum Ziel, die einzelnen Sprachstände der Kinder und ggf. erforderliche Förderbedarfe festzustellen. Sprachfördermaßnahmen sollen den Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglichen.
Die Termine im Überblick:
Die Termine der Sprachstandsfeststellung sowie die jeweiligen Anmeldetermine der Goslarer Grundschulen zur Einschulung im Schuljahr 2020/21 sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
mehr News aus Goslar