Goslar. Ab morgigen Freitag hebt der Landkreis Goslar per Allgemeinverfügung die bisher bestehende Flächenbegrenzung für den Einzelhandel auf. Als Grund für diesen Schritt nennt die Verwaltung das rückläufige Infektionsgeschehen. Der Inzidenzwert liegt seit mindestens fünf Tagen stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche. Das teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung mit.
Landrat Thomas Brych freut sich, dass der Landkreis einer gewissen „Normalität“ Stück für Stück näherkommt, überstanden sei die Pandemie jedoch noch nicht. „Wir befinden uns auf einem guten Weg, was sich auch in den Öffnungsschritten der vergangenen Tage zeigt. Dennoch ist die Pandemie leider noch immer nicht überstanden. Entscheidend für den weiteren Verlauf wird vor allem die Impfkampagne sein. Zwar machen wir auch hier mit inzwischen über 60.000 Erstimpfungen gute Fortschritte, am Ende sind wir aber noch nicht angekommen. Abstands-, Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen werden uns daher noch eine Zeit lang begleiten“, beschreibt Landrat Brych die aktuelle Situation.
Rückkehr zu Szenario A
Mit Blick auf den Schulunterricht teilt Landrat Brych mit, dass ab kommenden Montag alle weiterführenden Schulen und alle Grundschulen in den vollständigen Präsenzunterricht, das so genannte Szenario A zurückkehren können beziehungsweise sollten. „Wenn eine Schule davon keinen Gebrauch macht, liegt das nicht in unserer Hand. Diese Entscheidung wird dann individuell vor Ort getroffen. Wir werben auf jeden Fall dafür, dass Szenario A umzusetzen“, erläutert Brych.
Der Entschluss des Landkreises nun doch in das Szenario A zu wechseln, fußt auf einer entsprechenden Konkretisierung durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung. „Die Rechtslage war und ist weiterhin nicht verbindlich. Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) hat erst mit Schreiben von heute angeregt, sofern der betroffene Landkreis oder die kreisfreie Stadt in einer Allgemeinverfügung den Zeitpunkt der Über- oder Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 35 oder 50 in einem anderen Bereich (zum Beispiel für den Einzelhandel) bereits festgestellt hat, in das Szenario A zu wechseln. Hier bei uns im Landkreis wurde diese Unterschreitung inzwischen mit zwei Allgemeinverfügungen festgestellt, weshalb wir nun für unsere Schulen diese Empfehlung aussprechen“, erläutert Brych den Prozess der Entscheidungsfindung.
An der Masken- und Testpflicht an Schulen wird weiterhin festgehalten. Dies bedeutet, dass die Schüler immer dort, wo kein Abstand gehalten werden kann, Masken tragen, und sie sich mindestens zweimal pro Woche vor dem Schulbesuch einem Selbsttest unterziehen müssen. Hinzu können noch anlassbezogene Testungen kommen.
Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird aufgehoben
Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, die im Kreisgebiet noch in den Städten Goslar und Bad Harzburg an definierten Stellen greift, soll ebenfalls ab Montag kommender Woche aufgehoben werden. Der Landkreis hat sich dazu mit den zuständigen Bürgermeistern abgestimmt. „Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum – beispielsweise in Fußgängerzonen oder auf stark frequentierten Plätzen - kann nach Auffassung unseres Gesundheitsamtes aufgehoben werden. Ich denke über diese Nachricht dürften sich viele Bürgerinnen und Bürger freuen. In geschlossenen Räumen – beispielsweise im Supermarkt - bleibt das Tragen einer Schutzmaske derweil weiterhin Pflicht“, so Landrat Brych.
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