Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

von Robert Braumann


Auch für Flüchtlingskinder gibt es eine Schulpflicht. Sprachlernklassen sollen bei der Integration helfen. Symbolbild: T. Raedlein
Auch für Flüchtlingskinder gibt es eine Schulpflicht. Sprachlernklassen sollen bei der Integration helfen. Symbolbild: T. Raedlein



Region. Das Niedersächsische Kultusministerium weitet seine Sprachförderangebote für Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingsgeschichte aus. So wird die Anzahl der Sprachlernklassen im kommenden Schuljahr 2015/2016 auf rund 300 erhöht, wie Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt unter der Woche erläuterte. Rund 30.000 Flüchtlingskinder werden nach Schätzungen in den Schulen in Niedersachsen erwartet, auch für sie gilt die Schulpflicht.

„Die Schulpflicht für Flüchtlingskinder gilt zwar unabhängig vom Aufenthaltsstatus, aber erst, wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen und auf die Kommunen „verteilt“ wurden“, so Susanne Schrammar, Niedersächsisches Kultusministerium, Pressesprecherin. In der „Übergangszeit“ sei eine angemessene Beschulung kaum möglich. „Das Niedersächsische Kultusministerium ist dennoch bemüht, auch in Erstaufnahmeeinrichtungen Lehrkräfte einzusetzen, um Kinder auf die Beschulung in den Regelschulen vorzubereiten. In einigen Einrichtungen wie zum Beispiel Friedland findet eine solche Betreuung bereits statt und auch in Braunschweig ist eine solche Vorbereitung geplant. Hier werden derzeit Gespräche geführt“, erläutert Schrammar. Wie viele Kinder tatsächlich beschult werden müsse, das könne momentan nicht genau gesagt werden. „Eine statistische Erhebung für die allgemeine Schulstatistik erfolgt Mitte September“, sagt die Pressesprecherin. In Braunschweig gibt es neun Sprachlernklassen. Laut NDR kritisiert der Niedersächsiche Schuleitungsverband, dass es immer noch zu wenig Sprachlernklassen gibt.

Für die Lehrer und Lehrerinnen bedeuteten die Asylsuchenden eine Herausforderung sagt die Kultusministerin. „In der Regel sprechen die Kinder, die jetzt zu uns kommen, kein oder kaum ein Wort Deutsch. Wir wollen diese Sprachbarrieren so zügig wie möglich abbauen, damit die Schülerinnen und Schüler dem Regelunterricht folgen können. Sprache ist der Schlüssel zu Integration und Bildungsteilhabe, daher stärken wir diesen Bereich nachhaltig“, sagte Frauke Heiligenstadt. Die Erweiterung des Angebots an Sprachlernklassen auf rund 300 im Vergleich zum Schulbeginn 2014/2015 hat einen finanziellen Gegenwert von fast 15 Millionen Euro. In den nächsten Jahren investiert die Landesregierung über 730 Millionen Euro in den Bereich der Sprachförderung. Dennoch sei die Beschulung der steigenden Zahl von „neu zu uns kommenden Kindern und Jugendlichen ohne Zweifel eine richtig große Herausforderung für unsere Schulen“, so Heiligenstadt. „Dabei wird vermutlich nicht immer alles perfekt laufen und wir müssen vielleicht von Monat zu Monat neu planen und justieren. Aber mein Vertrauen in die Lehrkräfte, die Schulleitungen, aber auch die Schülerinnen und Schüler und in die Eltern ist groß. Jede und jeder tut, was sie oder er kann. Gemeinsam wollen wir es schaffen, den Flüchtlingskindern ein gutes (Lern)Umfeld zu bieten und gleichsam auch den anderen Schülerinnen und Schülern gerecht werden.“

„Nicht jeder Wunsch wird sich realisieren lassen“


Heiligenstadt unterstrich aber auch, dass sie sich im Rahmen des laufenden Haushaltsjahrs bewege. Heiligenstadt: „Nicht jeder Wunsch nach mehr Personal oder Ressourcen wird sich realisieren lassen. Die Länder können diese Aufgabe nicht alleine stemmen. Es reicht nicht, dass der Bund sich bei der Unterbringung in den Kommunen engagiert, wir brauchen auch die Unterstützung bei der schulischen Betreuung. Ich freue mich, dass die Bundesregierung hier bereits Hilfe signalisiert hat, aber es ist noch nicht klar, ob davon auch die Schulen profitieren.“


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