Goslar/Bad Harzburg/Clausthal-Zellerfeld. Vier Angeklagten im Alter zwischen 16 und 26 Jahren wird vorgeworfen in wechselnder Beteiligung mehrere Straftaten zwischen dem 28. Dezember 2016 und 15. März dieses Jahres begangen zu haben. Am 7. November startet der Prozess wegen schweren Raubs am Landgericht Braunschweig.
Im Dezember 2016 sei ein Überfall auf eine Tankstelle in Soest vorgetäuscht worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts. Der 22-jährige und 20-jährige Angeklagte seien mit zwei gesondert verfolgten Personen zu der Tankstelle in Soest gefahren. Anschließend hätten Sie verabredungsgemäß einen Raubüberfall auf den Mitarbeiter der Nachtschicht fingiert. Dieser Mitarbeiter sei mit den Angeklagten bekannt gewesen. Absprachegemäß sei das Bargeld in Höhe von 1.740 Euro aus der Kasse entnommen worden und unter den Tatbeteiligten aufgeteilt worden. Anschließend habe der gesondert verfolgte Mitarbeiter der Tankstelle bei der Polizei angerufen und wahrheitswidrig erklärt, er sei von zwei männlichen Personen unter Vorhalt eines Messers zur Bargeldherausgabe gezwungen worden.
Mit Maske und Messer 2.800 Euro erbeutet
Im Januar hätten die Angeklagten geplant, die Tageseinnahmen einer Gaststätte zu entwenden. Die beiden 20- und 22-jährigen Angeklagten hätten sich zur Gaststätte begeben und hinter einem Fahrzeug versteckt. Als die Mitarbeiterin der Gaststätte mit den Tageseinnahmen in Höhe von 2.800 Euro zu ihrem Auto gegangen sei, seien die beiden maskierten Angeklagten auf die Mitarbeiterin zugegangen und unter Vorhalt des Messers sei diese zur Herausgabe des Geldes aufgefordert worden. Schließlich sei ihr die Tasche entrissen worden und die Mitarbeiterin sei zu Boden gegangen.
Am 2. März hätten die 20- und 22-jährigen Angeklagten den gesondert verfolgten Tatbeteiligten des fingierten Raubüberfalls, der ein Geständnis gegenüber der Polizei abgegeben hatte, gedroht und hätten ihm ins Gesicht geschlagen. Ferner sei ein Zeuge, der von dem Überfall auf die Gaststätte berichtet hatte, bedroht worden mit den Worten „Nach der Gerichtsverhandlung ist es dann vorbei mit dir“.
Bis zum 21. November sind fünf Fortsetzungstermine vorgesehen.
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