Goslar. Gestern wurde im Kreistag ein vom CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernd Rotzek eingereichter Dringlichkeitsantrag bezüglich des Stellenabbaus der Goslarer Polizei diskutiert, der nach Überarbeitung an den zuständigen Fachausschuss weiter geleitet werden soll.
Stellenabbau bei der Goslarer Polizei sei Rotzeks Ansicht nach schon deshalb problematisch, da die Region Besonderheiten wie die räumlichen Distanzen, im Winter schwierige Verkehrsbedingungen und eine touristische Ausprägung aufweise.
In die gleiche Kerbe hatte bereits Landrat Thomas Brych auf Anfrage unserer Online-Zeitung geschlagen: "Dem geplanten Stellenabbau bei der Polizeiinspektion Goslar stehe ich grundsätzlich kritisch gegenüber, da ich der Präsenz in der Fläche - gerade auch aufgrund der besonderen topographischen Gegebenheiten im Landkreis Goslar – größte Bedeutung beimesse. Die bisher praktizierte 24-stündige Besetzung der Polizeidienststellen in Goslar, Bad Harzburg, Clausthal-Zellerfeld, Braunlage und Seesen muss weiterhin gewährleistet bleiben."
Götz sieht Versagen bei Rot/Grün
Besonders kritisch äußerte sich gegenüber regionalHeute.de auch Rudolf Götz (CDU): "Seit Jahren ist bekannt, dass nach dem Personalverteilungsschlüssel der Polizei in Niedersachsen, bei der Polizeidirektion Braunschweig ein Überhang an Personal im Verhältnis zu den anderen Direktionen in Niedersachsen besteht. Dem hätte man vorbeugen können, indem mehr zusätzliche Stellen für die Polizei geschaffen worden wären. Diese Landesregierung hatte hierfür fast 4 Jahre Zeit. Die Belastung der Polizei in Niedersachsen ist so angestiegen, dass mehr Stellen notwendig sind.
Mehr Polizei für Niedersachsen hätte bedeutet, dass in Braunschweig der Überhang ausgeglichener gewesen wäre.Die PI Goslar hätte nicht 10 Stellen abgeben müssen. Also: Rechtzeitige Gegensteuerung hätte einen Personalabbau vermieden. Rot/Grün trägt die Verantwortung für diesen Aderlaß der Polizei im Landkreis Goslar."
Die Resolution weist Fehler auf
Allerdings musste im Kreistag unter anderem von Brych darauf hingewiesen werden, dass die Resolution über faktische Fehler verfügte. Somit kam man überein, vorab ihre Schwachpunkte zu überarbeiten und sie anschließend an den zuständigen Fachausschuss weiter zu reichen.
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