Goslar. Wie in der Vergangenheit gilt auch zum Jahreswechsel 2019/2020 in Goslars Altstadt: feiern ja, böllern nein. Zum Schutz der historischen Altstadt gilt ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper, Raketen und Knallkörper. Hierauf weist die Stadt Goslar in einer Pressemitteilung hin.
Ebenfalls verboten ist gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Damit gilt das Abbrennverbot auch in den betreffenden Bereichen der Goslarer Ortsteile.
In der Silvesternacht 2006/07 löste ein Knallkörper ein Feuer aus, das im Bereich der Breiten Straße/Hagenwinkel wütete. Die Stadt Goslar bittet deshalb alle Goslarerinnen und Goslarer sowie Gäste um Beachtung des Verbots. Insbesondere in den Grenzbereichen der Verbotszone am Nonnenweg, Claustorwall, Frankenberger Teich und am Breiten Tor wird um Rücksichtnahme gebeten.
Die Polizei wird in der Silvesternacht die Einhaltung des Verbotes kontrollieren. Wer trotz des Verbots zündelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
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