Braunschweig. Am morgigen Montag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht die Neuverhandlung eines aufsehenerregenden Falls von mutmaßlichem Missbrauch, der sich von März bis Juli 2021 in Goslar zugetragen haben soll. Zwei Angeklagte waren 2023 zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Doch das Urteil war im März dieses Jahres vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Nun wird neu verhandelt, wie das Landgericht in einer Pressevorschau berichtet.
Die Anklage lautet unter anderem Verabredung zum Mord, Vergewaltigung in besonders schwerem Fall und gefährliche Körperverletzung. Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden in einer Vielzahl von Fällen ihre Tochter beziehungsweise Stieftochter vergewaltigt, misshandelt und verletzt zu haben. Mehr über die ursprünglichen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lesen Sie hier.
Das waren die Strafen
Die 9. Strafkammer hatte mit Urteil vom 29. Juni 2023 die weibliche Angeklagte wegen unter anderem einer Vielzahl von Vergewaltigungen und gefährlichen Körperverletzungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihre Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der männliche Angeklagte wurde unter anderem wegen Vergewaltigung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Kritik an der Beweisführung
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil mit der Begründung aufgehoben, dass die Beweiswürdigung revisionsgerichtlicher Nachprüfung nicht standhalte. Die Sache ist daher zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen worden. In den Medien wurden zudem Berichte öffentlich, die an der Glaubwürdigkeit des Opfers Zweifel erheben.
Fortsetzungstermine sind für den 15., 20., 26. und 28. August, 10., 18., 20., 24. und 26. September sowie 2., 21. und 28. Oktober angesetzt.
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