Soforthilfen für Hochwassergeschädigte beschlossen


Das Hochwasser hat beträchtliche Schäden verursacht. Symbolfoto: Anke Donner
Das Hochwasser hat beträchtliche Schäden verursacht. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar/Hannover. Am heutigen Mittwoch hat der Niedersächsische Landtag die finanziellen Soforthilfen in Höhe von 50 Millionen Euro durch einen Nachtragshaushalt für die vom Hochwasser betroffenen Menschen und Kommunen beschlossen. „Ich bin froh, dass der Landtag den Nachtragshaushalt einvernehmlich beschlossen hat“, sagt die Grünen-Abgeordnete Julia Hamburg.


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Die Grünen-Landtagsabgeordnete Julia Willie Hamburg. Foto: Privat



„Das Hochwasser hinterließ bei den Betroffenen hohe Schäden, insbesondere hier im Harz", so Hamburg. "Die rasche Unterstützung der Geschädigten hat derzeit Priorität. Insbesondere die hohe Flexibilität der Soforthilfen war uns besonders wichtig, damit kein Geschädigter durch das Raster fällt." Die Erhöhung des Nachtragshaushalts auf 45 Millionen Euro wurde letzte Woche von Umweltminister Stefan Wenzel aufgrund neuerer Schätzungen dem Haushalts-Ausschuss vorgeschlagen. Der Ausschuss hatte diesen Vorschlag einvernehmlich um einen Puffer von fünf Millionen Euro auf 50 Millionen Euro erhöht.

Hintergrund:


Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten. Pro erwachsene Person können 500 Euro beantragt werden, pro Kind 250 Euro, maximal 2.500 Euro pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung möglich.

Zuständig für die Bewilligung von Soforthilfen sind die Landkreise sowie die kreisfreien und großen selbständigen Städte; sie nehmen ab sofort Anträge entgegen. Mehr Informationen zur Soforthilfe und das entsprechende Antragsformular gibt es unter: www.hochwasser.niedersachsen.de


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