Stadt erstattet Sondernutzungsgebühren 2020

Die Stadt Goslar möchte Gastronomie und Einzelhandel entlasten

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

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Goslar. Die Stadt Goslar verzichtet für Bescheide, die in diesem Jahr erteilt wurden, auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Erteilung von Erlaubnissen für Straßencaféflächen, Warenträgern und Werbeschildern. Dies teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch mit.


Hintergrund sind die Schutzmaßnahmen, welche Bundes- und Landesregierung erlassen und die Kommunen durchgesetzt haben, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden. Ihre Auswirkungen haben unter anderem den Einzelhandel, die Gastronomie und auch das Hotelgewerbe finanziell belastet. Aus diesem Grund haben die Stadtverwaltung und die Goslar Marketing GmbH nach Möglichkeiten gesucht, die in Goslar niedergelassenen Unternehmen zu entlasten. Die Erstattung der Sondernutzungsgebühren wurde als geeignete Maßnahme der Politik vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Goslar hat diesem Vorschlag am 29. September per Ratsbeschluss zugestimmt.

Bereits beglichene Zahlungen können zurückerstattet werden. Hierzu ist lediglich ein formloser Antrag bei der Stadt Goslar zu stellen. Betroffene senden hierzu bitte eine kurze E- Mail unter Angabe ihrer Rufnummer für Rückfragen an sondernutzung@goslar.de. Sollte diese Möglichkeit nicht genutzt werden, wird der jeweilige Betrag automatisch in eine Gutschrift für das kommende Jahr umgewandelt.
Symbolfoto (Stadt Goslar): 2020 war kein gutes Jahr für Gastronomie und Hotellerie. Die Stadt Goslar verzichtet deshalb auf die Sondernutzungsgebühren.