Goslar. Die Stadt Goslar sucht für die Aufstellung der Vorschlagsliste des Stadtgebietes Goslar zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Wahlperiode 2019 – 2023 für die Strafkammern des Landgerichts Braunschweig sowie des Schöffengerichts beim Amtsgericht Goslar freiwillige Bürgerinnen und Bürger.
Als Schöffe üben sie ehrenamtlich das Richteramt aus und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und –richtern. Sie üben hiermit einen Teil der Staatsgewalt aus und wirken dabei mit, wenn Mitbürgerinnen oder –bürger strafrechtlich freigesprochen oder verurteilt werden. Hierfür nehmen sie in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht an der gesamten Hauptverhandlung in einem Strafrechtsverfahren teil und sind somit Bestandteil bei der Rechtsfindung.
Das Ehrenamt ist Pflicht
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, zu deren Übernahme alle Staatsbürgerinnen und –bürger verpflichtet sind. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind oder Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
Bewerber sollten bereits das 25. Lebensjahr aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus sollten sie im Stadtgebiet Goslar wohnen sowie nicht in Vermögensverfall geraten sein. Bewerbungen von Personen, die Interesse an der Jugendarbeit haben und sich als Jugendschöffe engagieren möchten, werden ebenfalls gerne entgegen genommen.
Wer Interesse an der Übernahme eines Ehrenamtes hat und die vorgenannten Erfordernisse erfüllt, kann sich bei der Stadt Goslar, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Charley-Jacob- Straße 3, 38640 Goslar, bis spätestens 07.02.2018 melden. Bewerbungs- und Vorschlagsformulare gibt es am Schalter des Service-Centers, Charley-Jacob-Str. 3, oder im Internet unter www.schoeffenwahl.de; dort sind auch weitere Informationen zu finden. Rückfragen werden unter der Telefonnummer 05321 704-366 beantwortet.
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