Goslar. Wie das Landgericht Braunschweig mitteilte, müssen sich ab dem kommenden Montag zwei Männer aus Goslar vor der großen Strafkammer verantworten.
Die Staatsanwaltschaft legt den beiden heute 61 und 54 Jahre alten Angeklagten zur Last, ihren Arbeitgeber, eine im Bereich der Jugendhilfe tätige gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Goslar, in einer Vielzahl von Fällen geschädigt zu haben. Die Männer sollen im Jahr 2012 private Aufwendungen - insbesondere für Handwerkerleistungen - mit Geldmitteln der Stiftung bezahlt haben. Dadurch, so teilte das Landgericht mit, hätten sich die Männer der Untreue und Anstiftung zur Untreue strafbar gemacht. Daneben hätten sie sich jeweils wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr strafbar gemacht, dass sie insbesondere von Handwerkern für privat veranlasste Tätigkeiten eine kostenlose Leistungserbringung oder eine Rechnungsstellung an die Stiftung zum Ausgleich für künftige Auftragserteilungen verlangt hätten. Einer der beiden Angeklagten sei zum Tatzeitpunkt Geschäftsführer der Stiftung gewesen, der andere sei in deren technischen Dienst tätig gewesen. Insgesamt sei der Stiftung durch die Taten der Angeklagten ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden. Bei der Stiftung soll es sich um die Mansfeld-Löbbecke-Stiftung im Landkreis Goslar handeln. 2012 waren die Ungereimtheiten aufgeflogen, was eine Großrazzia der Polizei nach sich zog. Wie das Internet-Portal www.die-stiftung.de damals berichtete, kam es im Anschluss zur Durchsuchung von zwölf Objekten und die Bildung einer Sonderkommission der Polizei Goslar. Ab dem 30. Mai müssen sich die beiden Männer vor Gericht verantworten. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt.
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