Goslar. Mitte Dezember hatte das Veterinäramt Goslar einem Viehbetrieb in der Samtgemeinde Lutter ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen und über 130 Rinder abgeholt (regionalHeute.de berichtete). Auf dem Hof waren im Vorfeld diverse Knochen und Kadaver gefunden worden. Da der Betrieb bereits zuvor einige Male ins Visier der Behörden geraten war, wollte die CDU-Fraktion im Kreistag von der Verwaltung wissen, wie so etwas möglich sei. In der Sitzung am gestrigen Montag gab es die Antwort.
"Wenn der landwirtschaftliche Betrieb wegen Auffälligkeiten unter Kontrolle des Landkreises stand, wie kann es dann sein, dass Tiere/Kühe aus dem Stall verschwinden und die Körper bereits skelettiert sind, es aber vierteljährige Kontrollen gab?", wollte die CDU wissen.
Bestandskontrollen führt der Landkreis nicht durch
Seit 2017 habe es aufgrund von Hinweisen auf eine tierschutzrelevante Problematik in dem Betrieb wiederholt Kontrollen gegeben, erklärt die Verwaltung. Auch wurden Behandlungen der bei den Tieren aufgetretenen Klauenerkrankungen angeordnet und deren Erfolg kontrolliert. Seit Jahresbeginn 2019 habe darüber hinaus eine intensive Begleitung des Prozesses durch die behandelnde Hoftierärztin stattgefunden. In einer Milchviehhaltung mit mehr als 120 Milchkühen sowie dem dazugehörigen Jungvieh- und Kälberbestand seien Fluktuationen in der Tierzahl durch Zu- und Verkäufe, aber auch durch Verenden einzelner Tiere regelmäßiger Bestandteil des Betriebsablaufs. Bestandskontrollen im Sinne einer ständigen Überwachung der Zu- und Abgänge an Tieren seien nicht Teil der routinemäßigen Tätigkeit des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Solche Kontrollen lägen vielmehr im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ein Absuchen des Betriebsgeländes nach verborgenen Tierkörpern findet anlässlich tierschutzfachlicher Kontrollen auf Nutzvieh haltenden Betrieben nicht statt.
Nach den Erkenntnissen der Amtstierärzte habe der Tierhalter im Verlauf des Jahres 2019 damit begonnen, Tierkörper verendeter Rinder in zirka 100 Metern Entfernung vom Stall im Gelände abzulegen und mit Siloplanen, Autoreifen und anderem Material abzudecken. Ein „Vergraben“ von Tierkörpern im eigentlichen Sinne habe dagegen nicht stattgefunden. Das Motiv für die Handlungsweise des Landwirts bleibe dabei unklar und sei wohl nur zu verstehen, wenn die persönlichen Umstände des Tierhalters betrachtet würden.
Persönliche Faktoren häufig entscheidend
Auf die Frage nach Konsequenzen, um solche oder ähnliche Vorfälle für die Zukunft möglichst auszuschließen, heißt es, dass auch zukünftig vergleichbare Vorfälle nicht mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen sein werden. Der Fokus der amtlichen Kontrolltätigkeit liege auf sogenannter risikoorientierter Überwachung. Der vorliegende Tierschutzfall in Lutter, aber auch zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle im gesamten Bundesgebiet hätten gezeigt, dass ein ganz wesentliches, wenn nicht sogar entscheidendes Risikokriterium die wirtschaftlichen, persönlich-familiären und privaten Umstände der Tierhalterinnen und Tierhalter seien.
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